Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Krankenkasse muss Brustentfernung wegen Krebsangst nicht zahlen
Celle/Berlin (DAV). Eine Brustentfernung nur aus Angst vor Brustkrebs muss die gesetzliche Krankenkasse nicht zahlen. Für eine Übernahme der Kosten muss eine Krebserkrankung oder eine genetische Vorbelastung vorliegen. Ist eine Frau wegen gutartiger Knoten psychisch stark belastet, reicht dies nicht aus.
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Abgasskandal: Kein Schadensersatz bei durchgeführtem Software-Update
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Karlsruhe/Berlin (DAV). Wer im Dieselskandal von der Schummelsoftware beim Autokauf wusste, hat in der Regel keinen Anspruch auf Schadensersatz. Auch wer einen Gebrauchtwagen erst nach Bekanntwerden des „Abgasskandals“ kaufte und ein vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) freigegebenen Software-Update aufgespielt wurde, bekommt keinen Schadensersatz. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 30. Oktober 2020 (AZ: 17 U 296/19).
Die Klägerin kaufte im Februar 2018 einen gebrauchten Audi A5 2.0 TDI. Bei dem Wagen war das vom KBA freigegebene Software-Update bereits aufgespielt. Sie wollte dennoch von dem Kauf zurücktreten. Von der Volkswagen AG verlangte sie u.a. die Rückzahlung des Kaufpreises und der Finanzierungskosten gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Die Verkäuferin habe ihr versichert, dass das Fahrzeug nicht von der „Schummelsoftware“ betroffen sei. Im Übrigen führe das Update in vielen Fällen zu Schäden. Es enthalte wiederum selbst illegale Abschalteinrichtungen, zum Beispiel ein sogenanntes Thermofenster. Auch habe die Herstellerin von vornherein gewusst, dass die Abgaswerte wieder nicht eingehalten werden könnten. Das KBA habe die Freigabe gesetzeswidrig erteilt.
Die Klage der Frau wurde abgewiesen. Eine Haftung für die ursprünglich in den Fahrzeugen integrierte Software scheide bei einem Erwerb des Fahrzeugs ab Herbst 2015 aus. Eine Haftung komme aber auch nicht für etwaige nachteilige Folgen des Software-Updates in Betracht. Diese würden laut der Klägerin angeblich bei vielen Fahrzeugen auftreten. Sie habe nicht behauptet, dass solche Folgen an ihrem Pkw vorgekommen seien. Eine Haftung folge auch nicht wegen der Behauptung der Klägerin, dass das sogenannte „Thermofenster“ unzulässig sei. Zum einen wurde dieses „Thermofenster“ unstreitig gegenüber dem KBA offengelegt, von diesem geprüft und zugelassen.
Das Thema Abgasskandal bleibt nach Ansicht der DAV-Verkehrsrechtsanwälte nach wie vor aktuell. Nach den Diesel-Pkw würden auch solche Wohnmobile oder auch Benziner in das Blickfeld rücken. Zu prüfen sei, ob auch diese mit unzulässiger Software ausgestattet wurden.



