Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Krankheitsbedingte Kündigung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Berlin. Einer krankheitsbedingten Kündigung sind enge Grenzen gesetzt. Ein Arbeitgeber darf seinen Arbeitnehmer wegen häufiger Fehlzeiten nur dann entlassen, wenn objektive Tatsachen dafür vorliegen, dass auch zukünftig mit Krankheiten im bisherigen Umfang zu rechnen ist. Dies ergeht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 12. April 2006 (AZ. – 10 Sa 977/05).
Read more...Gebäude und Hausrat auch gegen Elementarschäden versichern
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Karlsruhe/Berlin. Das schwere Unwetter im Zollernalbkreis hat es wieder gezeigt. Nach großen Überschwemmungen mit dramatischen Schäden an Gebäuden und Hausrat kommt für viele Betroffene gleich der nächste Schock hinterher: Sie waren hiergegen nicht versichert.



