Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Hygienegründe: Arbeitgeber können künstliche Fingernägel verbieten
Aachen/Berlin (DAV). Eine Helferin des Sozialen Diensts im Altenheim darf aus hygienischen Gründen keine künstlichen Fingernägel tragen. Über diese Entscheidung des Arbeitsgerichts Aachen vom 21. Februar 2019 informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) (AZ: 1 Ca 1909/18). Die Helferin im Altenheim hatte geklagt, als ihr Arbeitgeber ihr mit einer Dienstanweisung verbot, bei der Arbeit Gelnägel, künstliche Nägel oder lackierte Nägel zu tragen.
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Haftung bei Schäden durch Feuerwerkskörper
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Köln/Berlin. Wer Silvester mit Knallern und Böllern hantiert, ist für eventuelle Brandschäden des Feuerwerks auch mitverantwortlich. Dies gilt auch, wenn beispielsweise die eigenen volljährigen Kinder das Haus beaufsichtigen und einer ihrer Partygäste für Schaden sorgt. Dies ergeht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 23. Februar 2000 (AZ: 11 U 126/99).



