Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Keine Haftung für korrekt schließende ICE-Tür
Düsseldorf/Berlin. Die Bahn ist nicht für Unfallschäden verantwortlich, die ein Reisender beim Besteigen eines ICE durch eine sich einwandfrei schließende Automatik-Tür erleidet. Fahrgäste dürfen nicht erwarten, vor allen nur irgendwie denkbaren Gefahren geschützt zu werden. Da automatische Türen ausdrücklich per Gesetz zugelassen sind, müssen die Bahnbetreiber lediglich dafür sorgen, dass ein Einklemmen bzw. Einquetschen von Benutzern durch sich schließende Türen ausgeschlossen ist, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf am 6. September 2006 (AZ: I-19 U 10/06).
Read more...Kicken auf dem Bolzplatz ist in der Regel versichert
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Hamm/Berlin. Freizeitkicker auf Bolzplätzen sind in der Regel über ihre Unfallversicherung versichert. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm verurteilte die Unfallversicherung eines Fußballspielers, der auf einem Bolzplatz umgeknickt war, einen Entschädigungsbetrag in Höhe von ca. 8.500 Euro zu zahlen. Solche Entschädigungsleistungen werden neben den Behandlungskosten, die die Krankenversicherung trägt, den Betroffenen gewährt. Dies ergeht aus einer Entscheidung vom 15. August 2007 (AZ: 20 U 05/07).



