Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
|
April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Was ist eigentlich ein Fachanwalt?
Berlin. Über die einzelnen Qualifikationen von Anwälten herrscht zumeist Unklarheit. Oftmals taucht in den Vorstellungen der Begriff "Fachanwalt" in Anlehnung an den "Facharzt" auf, ohne zu wissen, was ein "Fachanwalt" eigentich ist. ein Fachanwalt muss Spezialkenntnisse auf einem bestimmten Gebiet (Verwaltungs-, Arbeits-, Steuer-, Sozial-, Familien-, Insolvenz- oder Strafrecht) aufweisen. Dabei darf er den Titel "Fachanwalt" nur führen, wenn er entsprechende theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweist. Zudem trifft ihn die Pflicht, sich auf diesem Gebiet fortzubilden. Diese Fortbildung muss nachgewiesen werden.
Read more...Kann sich auch Reparaturwerkstatt auf Werkstattrisiko berufen?
- Details
- Hits: 1973
Stuttgart/Berlin (DAV). Das so genannte Werkstattrisiko soll Geschädigte schützen. Demnach sind auch Kosten zu erstatten, die zwar objektiv nicht erforderlich waren, die der Geschädigte jedoch weder erkennen noch beeinflussen konnte. Er soll nicht auf einem Schaden sitzen bleiben. Tritt er jedoch seine Forderung gegen die gegnerische Versicherung an die Reparaturwerkstatt ab, kann sich die Werkstatt als Fachbetrieb nicht auf das Werkstattrisiko berufen. Dies folgt einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart vom 25. Mai 2022 (AZ: 13 S 33/22).
Nach Informationen der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) wird diese Frage von dem Landgericht unterschiedlich entschieden. So konnte sich auch eine Reparaturwerkstatt auf das Werkstatt- und Prognoserisiko berufen, da sich mit der Abtretung eines Anspruchs dessen Inhalt nicht ändere. (Landgericht Bremen, 22, Dezember 2021; AZ: 4 S 187/21).
In dem in Stuttgart entschiedenen Fall war die volle Haftung der gegnerischen Haftpflichtversicherung nach einem Unfall eindeutig. Die Geschädigte holte ein Sachverständigengutachten ein und beauftragte die Werkstatt mit der Reparatur des Fahrzeugs. Das Unfallopfer trat die Forderung gegen die Haftpflichtversicherung in Bezug auf die Reparaturkosten an die Werkstatt ab. Die Werkstatt stellte gut 5000 € in Rechnung. Die Versicherung erstattete die Kosten bis auf die Position „Arbeitsplatzwechsel“ in Höhe von 227,31 € brutto. Diesen Betrag klagte die Werkstatt ein.
Jedoch ohne Erfolg. Das so genannte Werkstattrisiko gelte grundsätzlich nur für die Geschädigten selbst. Wenn Geschädigte ein Gutachten einholen und eine Werkstatt beauftragen, geht das so genannte Werkstatt- und Prognoserisiko zulasten des Schädigers. Demnach seien auch solche Kosten erstattungsfähig, die objektiv nicht erforderlich waren, aber der Geschädigte sie nicht erkennen oder beeinflussen konnte. Diesen Schutz eines Unfallopfers vor überhöhten oder nicht erforderlichen Kosten benötige die Werkstatt als Fachfirma aber nicht. Dies gelte selbst dann, wenn im Rahmen der Abtretung vereinbart worden war, dass nicht erstattete Kosten der Geschädigte selbst tragen muss. Diese könne er dann wiederum als Werkstattrisiko vom gegnerischen Haftpflichtversicherer verlangen.
Information: www.verkehrsrecht.de



