Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Hygienegründe: Arbeitgeber können künstliche Fingernägel verbieten
Aachen/Berlin (DAV). Eine Helferin des Sozialen Diensts im Altenheim darf aus hygienischen Gründen keine künstlichen Fingernägel tragen. Über diese Entscheidung des Arbeitsgerichts Aachen vom 21. Februar 2019 informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) (AZ: 1 Ca 1909/18). Die Helferin im Altenheim hatte geklagt, als ihr Arbeitgeber ihr mit einer Dienstanweisung verbot, bei der Arbeit Gelnägel, künstliche Nägel oder lackierte Nägel zu tragen.
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Beweis eines Wildunfalls bei einer Vollkaskoversicherung
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Hamm/Berlin. Eine Vollkaskoversicherung muss die Kosten für Wildschäden übernehmen. Dies gilt auch in solch komplizierten Fällen, wenn der Autobesitzer den Wildunfall nicht nachweisen kann und die Versicherung keine schlüssigen Beweise für das Gegenteil hat. Bei einer Teilkaskoversicherung dagegen bleibt der Halter auf den Schaden sitzen, wenn die Kollision mit Wild nicht bewiesen werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Februar 2008 (AZ: 20 U 134/07) hervor.



