Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Auch auf Parkplätzen gilt die Straßenverkehrsordnung
Kenzingen/Berlin. Gerade beim Rückwärtsausparken aus einer Parkbucht muss ein Autofahrer besonders aufmerksam und stets bremsbereit sein. Kommt es zu einem Unfall, trifft ihn sonst unter Umständen die Hauptschuld. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgericht Kenzingen im Breisgau vom 29. Januar 2008 (AZ: 1 C 169/07).
Read more...Kein „beredtes Schweigen“ im Arbeitszeugnis
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Erfurt/Berlin. Wird im Arbeitszeugnis auf die Nennung bestimmter branchenüblicher Leistungen und Eigenschaften verzichtet, ist das ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer hier nur Unterdurchschnittliches geleistet hat. Dieses „beredte Schweigen“ widerspricht jedoch den Grundsätzen von Zeugniswahrheit und -klarheit. Der Arbeitnehmer kann eine Ergänzung verlangen. So urteilte das Bundesarbeitsgericht am 12. August 2008 (AZ: 9 AZR 632/07).



