Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Was ist eigentlich ein Fachanwalt?
Berlin. Über die einzelnen Qualifikationen von Anwälten herrscht zumeist Unklarheit. Oftmals taucht in den Vorstellungen der Begriff "Fachanwalt" in Anlehnung an den "Facharzt" auf, ohne zu wissen, was ein "Fachanwalt" eigentich ist. ein Fachanwalt muss Spezialkenntnisse auf einem bestimmten Gebiet (Verwaltungs-, Arbeits-, Steuer-, Sozial-, Familien-, Insolvenz- oder Strafrecht) aufweisen. Dabei darf er den Titel "Fachanwalt" nur führen, wenn er entsprechende theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweist. Zudem trifft ihn die Pflicht, sich auf diesem Gebiet fortzubilden. Diese Fortbildung muss nachgewiesen werden.
Read more...Betriebsrat darf elektronische Personalakte nicht einsehen
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Düsseldorf/Berlin (DAV). Ohne Zustimmung des Arbeitnehmers darf der Betriebsrat nicht auf dessen elektronische Personalakte zugreifen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf am 23. Juni 2020 (AZ: 3 TaBV 65/19), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
In dem Unternehmen gab es einen Gesamtbetriebsrat sowie zwölf örtliche Betriebsräte. In der Gesamtbetriebsvereinbarung über Einführung und Nutzung von elektronischen Personalakten wurden dem Betriebsrat Zugriff auf die elektronischen Personalakten der Mitarbeiter eingeräumt:
„Der Gesamtbetriebsratsvorsitzende und der örtliche Betriebsratsvorsitzende erhalten permanenten Zugriff auf die elektronische Personalakte mit Ausnahme der Akten der Leitenden Mitarbeiter und der Mitarbeiter des Personalbereichs. Die örtlichen Betriebsratsvorsitzenden erhalten Zugriff auf die Akten des Wahlbetriebs, für den sie zuständig sind. Der Gesamtbetriebsratsvorsitzende erhält Zugriff auf die Akten des gesamten Unternehmens.“
Als der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Einsicht verwehrte, wandte dieser sich an das Gericht.
Das Unternehmen erhielt in zwei Instanzen Recht. Das generelle Einsichtsrecht der Betriebsratsvorsitzenden verletze die Mitarbeiter in unangemessener Weise in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Um die Regelungen der Gesamtbetriebsvereinbarung zu kontrollieren, sei ein derart weites Einsichtsrecht weder geeignet noch erforderlich. Dies gelte insbesondere auch, so die Richter, weil die Vereinbarung weitere besondere Kontrollrechte des Betriebsrats vorsehe.
Informationen: www.dav-arbeitsrecht.de



