Tipp des Monats

Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert

April 2024

 

Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“.

Der Kläger arbeitete von zu Hause aus und fuhr mit dem Fahrrad zu einem Supermarkt, um Lebensmittel für ein Mittagessen zu besorgen. Dabei stürzte er und zog sich unter anderem einen Schlüsselbein- und Rippenserienbruch zu.

Die Berufsgenossenschaft lehnte es ab, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Sie argumentierte, dass Wege zur Nahrungsaufnahme außerhalb der eigenen Wohnung nicht unter den Schutz der Wegeunfallversicherung fallen.

Das Sozialgericht bestätigte diese Auffassung und wies die Klage ab. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist eine Verrichtung dann als Arbeitsunfall anzusehen, wenn sie in ursächlichem Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit steht, und der Arbeitnehmer dabei einen Schaden erleidet.

Im vorliegenden Fall habe die Verrichtung - die Nahrungsaufnahme - nicht in ursächlichem Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit als Arbeitnehmer gestanden. Die Nahrungsaufnahme sei eine private Angelegenheit, die nicht durch die betriebliche Tätigkeit veranlasst gewesen sei. Der Kläger sei auch nicht im Rahmen seiner versicherten Tätigkeit unterwegs gewesen. Er befand sich in seiner Wohnung und nicht auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause.

Daran ändere auch die Neuregelung im Sozialrecht zum Home-Office nichts. Nach dieser Neuregelung seien auch Wege in der eigenen Wohnung versichert, wenn sie mit der versicherten Tätigkeit zusammenhingen. Diese Neuregelung gelte nur für Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme. Ein solcher Fall liege hier aber nicht vor.

Urteile

Verkehrsrechtsticker der Deutschen Anwaltauskunft

I. Unfall beim Überholen: "Unklare Verkehrslage" unklar

Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, muss der Überholende auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge zum Überholen ausscheren. Wegen dieser unklaren Verkehrssituation muss er durch hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: IX U 195/00 vom 26. Juli 2001).

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Trödelnde Bauunternehmen haben keinen Anspruch auf Schadensersatz

Hamm/Berlin. Gerät der Bau einer Eigentumswohnung so sehr in Verzug, dass der Bauherr vom Kaufvertrag zurücktritt, hat das Bauunternehmen keinen Anspruch auf Schadensersatz. So urteilte das Oberlandesgericht Hamm am 31. Mai 2007 (AZ: 24 U 150/04).

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Kann Maler auch Bezahlung von Verputzarbeiten verlangen?

Berlin (DAV). Wird ein Handwerker mit Arbeiten beauftragt, kann es notwendig sein, auch weitere Arbeiten zu erledigen, damit seine Leistung Sinn ergibt. Weist ein Handwerker bei Malerarbeiten darauf hin, dass er einen zusätzlich zu vergütenden Haftputz anbringen muss, kann er diese Leistung dem Auftraggeber zusätzlich berechnen. Das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ informiert über eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 7. September 2021 (AZ: 21 U 86/21).

Der Auftragnehmer sollte Malerarbeiten in fünf Gebäuden durchführen. Er wies den Kunden darauf hin, dass er einen zusätzlich zu vergütenden Haftputz aufbringen müsse, da die Decken und Wände infolge ungenauer Betonarbeiten Vorsprünge und Kanten aufwiesen. Der Auftraggeber meinte hingegen, dies gehöre zum Bau-Soll und lehnte die Zahlung ab.

Der Auftragnehmer muss diese zusätzlichen Arbeiten dem Maler bezahlen, entschied das Kammergericht. Der Auftragnehmer habe ausreichend dargelegt, dass dieser Ausgleichsputz notwendig sei. Es müsste vom Willen des Auftraggebers ausgegangen werden, eine taugliche Malerleistung zu bekommen. Da er dieser Leistungsänderung nicht ausdrücklich widersprochen habe, müsse er diese Arbeiten auch vergüten.

Informationen und eine Anwaltssuche: www.anwaltauskunft.de