Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
BGB §§ 1361a, 1361b, 1375 Abs. 2 S. 2, 1379 Abs. 1 S. 1, 1567 Getrenntleben zweier Eheleute innerhalb der gemeinsamen ehelichen Wohnung
1. Ein Höchstmaß an räumlicher Trennung innerhalb einer gemeinsamen Wohnung kann auch dann noch angenommen werden, wenn die Eheleute nur vereinzelte gemeinsame Mahlzeiten mit den gemeinsamen Kindern einnehmen.
2.Durch die Trennung muss eine Zäsur in den individuellen ehelichen Lebensverhältnissen feststellbar sein, wonach die ehetypischen Gemeinsamkeiten aufgegeben sind und zwischen den Eheleuten, anders als vor der Trennung, nur noch ganz vereinzelte Gemeinsamkeiten zustande kommen, die nicht mehr über diejenigen einer bloßen Zweckgemeinschaft hinausgehen.
(Leitsätze der DNotI-Redaktion)
OLG Brandenburg, Beschl. v. 10.8.2020 – 13 UF 122/17
Unterkunftskosten bei Hartz IV: Dürfen Jobcenter eigenständig berechnen?
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Saarbrücken/Berlin (DAV). Empfänger von "Hartz IV" können auch einen Anspruch auf Unterkunftskosten haben. Bei der Berechnung dürfen Jobcenter die Ansprüche nicht gemäß ihrer selbst erstellten Konzepten kürzen und auf die dabei errechneten Grenzwerte beschränken ("Grundsicherungsrelevante Mietspiegel"). Das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert über mehrere Entscheidungen des Sozialgerichts Saarland vom 22. Februar 2021 (AZ: S 21 AS 821/19).
Mehrere Jobcenter gewährten Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger nur nach einem von ihnen selbst erstellten Konzept. Die angemessene Höhe der Kosten hatten die Jobcenter selbst festgelegt. Dagegen haben die Kläger vor dem Sozialgericht für das Saarland erfolgreich geklagt.
Diesem System machte das Sozialgericht ein Ende. Es stellte fest, dass dieses und ihre Fortschreibungen nicht den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung entsprechen und damit „nicht schlüssig“ sind. Das Vorgehen der Jobcenter, Vergleichsräume mittels eines sogenannten „clusteranalytischen Verfahrens“ zu bilden, sei nicht mit den Entscheidungen des Bundessozialgerichts vereinbar. Dies hat zur Folge, dass zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten grundsätzlich die Tabellenwerte nach dem Wohngeldgesetz zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 10 % und damit regelmäßig höhere Werte heranzuziehen sind.
Grundsätzlich bleibe es möglich, darüber hinaus gehende Unterkunftskosten zu übernehmen. Voraussetzung sei, dass die leistungsberechtigte Person tatsächlich keinen Wohnraum zu diesem Wert gefunden hat.
Informationen: www.dav-sozialrecht.de



