Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
|
April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
BGB §§ 1361a, 1361b, 1375 Abs. 2 S. 2, 1379 Abs. 1 S. 1, 1567 Getrenntleben zweier Eheleute innerhalb der gemeinsamen ehelichen Wohnung
1. Ein Höchstmaß an räumlicher Trennung innerhalb einer gemeinsamen Wohnung kann auch dann noch angenommen werden, wenn die Eheleute nur vereinzelte gemeinsame Mahlzeiten mit den gemeinsamen Kindern einnehmen.
2.Durch die Trennung muss eine Zäsur in den individuellen ehelichen Lebensverhältnissen feststellbar sein, wonach die ehetypischen Gemeinsamkeiten aufgegeben sind und zwischen den Eheleuten, anders als vor der Trennung, nur noch ganz vereinzelte Gemeinsamkeiten zustande kommen, die nicht mehr über diejenigen einer bloßen Zweckgemeinschaft hinausgehen.
(Leitsätze der DNotI-Redaktion)
OLG Brandenburg, Beschl. v. 10.8.2020 – 13 UF 122/17
Gebärdendolmetscher für gehörlose Schülerin
- Details
- Hits: 1917
Stuttgart/Berlin (DAV). Ein gehörloses Kind hat auch in einer Schule für gehörlose und höreingeschränkte Schüler Anspruch auf Unterstützung durch einen Gebärdendolmetscher. Diese Assistenz ist dann Aufgabe der Eingliederungshilfe, in der Regel der Jugend- bzw. Sozialhilfe, und nicht der Schule. Die Schule ist hingegen für die Vermittlung des nach dem jeweiligen Bildungsplan vorgegebenen Lehrstoffs verantwortlich. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 1. März 2023 (AZ: L 2 SO 204/23 ER-B).
Die 13-jährige gehörlose Schülerin besucht ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Förderschwerpunkt Hören. Sie kommuniziert in der Deutschen Gebärdensprache (DGS). Allerdings sind nicht alle Lehrkräfte in ihrer Schule gleichermaßen gebärdenkompetent, häufig wird die Schülerin nicht verstanden. Hinzu kommt, dass die Lehrkräfte ihre eigenen lautsprachlichen Äußerungen und ggf. auch lautsprachliche Äußerungen der Mitschüler in DGS übersetzen müssen, damit die Antragstellerin sie versteht. Eine solche Doppelrolle als Gesprächsführer und Dolmetscher verzögert den Unterrichtsverlauf. Daher wurden lautsprachliche Äußerungen für die Antragstellerin nur zusammengefasst wiedergegeben. Dies erschwerte ihre Teilnahme am Unterricht.
Die Schülerin beantragte die Unterstützung durch einen Gebärdendolmetscher im Wege der Eingliederungshilfe.
Mit Erfolg: Das Landessozialgericht verpflichtete in einem Eilverfahren den Landkreis Reutlingen, ihr vorläufig 16 Stunden Assistenz durch einen Gebärdendolmetscher wöchentlich (zu einem voraussichtlichen Stundensatz von € 85,00) zu gewähren.
Die Übertragung lautsprachlicher Äußerungen, insbesondere anderer Schüler, durch einen Gebärdendolmetscher sei eine Aufgabe der Eingliederungshilfe und nicht der Schule. Das Dolmetschen gehöre nicht zum pädagogischen Kernbereich, der Wissensvermittlung, sondern sichere die eigentliche Arbeit der Lehrkraft nur ab. Es könne letztlich auch nicht verlangt werden, dass andere Schüler für die Antragstellerin dolmetschten.
Informationen: www.dav-sozialrecht.de



