Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Verdacht auf Rauschgifthandel als Kündigungsgrund
Frankfurt a.M./Berlin (DAV). Der Mieterschutz ist wichtig – jeder, der schon einmal unfreiwillig seine Wohnung verlassen musste, wird dies bestätigen. Denn auch wenn man die Interessen des Vermieters nachvollziehen kann, so ist es doch eine erhebliche Belastung eine Wohnung gegen seinen Willen räumen zu müssen. Dies berücksichtigt auch das deutsche Mietrecht, denn es ist einem Vermieter nur dann möglich eine Wohnung zu kündigen, wenn ein Grund vorliegt oder ein berechtigtes Interesse besteht.
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Kosten für das Mittagessen in Werkstätten für Behinderte sind nicht Teil der Eingliederungshilfe
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Stuttgart/Berlin (DAV). Das Mittagessen in Einrichtungen ist kein Bestandteil der Eingliederungshilfeleistungen. Soweit die Kosten des Mittagessens die Höhe des Mehrbedarfs nicht übersteigen, sind sie von der Pauschale gedeckt. Nur so weit die Kosten für die Herstellung und Bereitstellung hierdurch nicht gedeckt werden, sind sie der Eingliederungshilfe zugeordnet. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über ein Urteil des Landessozialgerichts Stuttgart vom 17. März 2022 (AZ: L 7 SO 4143/20).
Bei dem Kläger liegt ein Down-Syndrom vor. Er lebt auf Kosten des zuständigen beklagten Trägers der Eingliederungshilfe mit seiner Ehefrau in einer Einrichtung des Ambulant-betreuten-Wohnens. Er verlangte die Rückerstattung der Kosten für gemeinschaftliches Essen in einer Werkstatt für behinderte Menschen i.H.v. 64,60 Euro monatlich ab 01.01.2020, die der Kläger selbst getragen hatte.
Die Klage wurde abgewiesen. Das Landessozialgericht argumentierte, dass das Mittagessen nur dann der Eingliederungshilfe zuzuordnen sei, wenn die Kosten für die Herstellung und Bereitstellung durch die vorgesehene Pauschale nicht gedeckt seien. Dies sei hier aber der Fall.
Das Urteil könnte weitreichende Auswirkungen für die Praxis haben, so die DAV-Sozialrechtsanwält:innen. Sollten Mehrkosten, die über die Pauschale hinausgehen, entstehen, könnten diese durch eine Erhöhung des Regelbedarfs ausgeglichen werden. Darüber hinaus ist unklar, wie in Zukunft mit Abwesenheitstagen umgegangen wird, und wie die Formulierung "Arbeitstage" ausgelegt wird. Dies ist besonders relevant für die Berechnung der Pauschale.
Informationen: www.dav-sozialrecht.de



