Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Gurtpflicht und Handyverbot auch bei kurzem Stopp
Berlin. Auch bei einem kurzen Stopp vor einer roten Ampel darf der Autofahrer seinen Gurt nicht öffnen und sein Mobiltelefon nicht benutzen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 24. November 2005 (Az.: 211 Ss 111/05) hervor.
Read more...Elefantengras ist weder Baum noch Busch
Coburg/Berlin. Auch in heimischen Gärten wächst so manch Exotisches – und beschäftigt manchmal nicht nur die Nachbarn, sondern auch die Gerichte. So hatte das Landgericht Coburg sich mit Elefantengras (Miscanthus x giganteus) zu befassen (Beschluss vom 27.Juli 2009; AZ: 32 S 23/09). Mit dem Ergebnis, dass es sich dabei weder um Baum noch Busch handelt.
Holzofen beeinträchtigt Nachbarn nicht
Koblenz/Berlin. In der kalten Jahreszeit freut sich, wer einen Holzofen hat. Ärger gibt’s dann, wenn sich der Nachbar darüber beschwert. Grund genug für die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins, auf die Rechtslage und ein aktuelles Urteil hinzuweisen. Entspricht ein installierter Holzofen den gesetzlichen Anforderungen und erfolgt auch die Nutzung rechtmäßig, hat der Nachbar die von dem Ofen ausgehenden Belästigungen hinzunehmen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am 24. März 2010 (AZ: 1 A 10876/09.OVG).
Keine Laubrente vom Nachbarn wegen zweier Eichen
Berlin/Karlsruhe. Um eine Laubrente bekommen zu können, muss die Beeinträchtigung das zumutbare Maß übersteigen. Zwei Eichen auf dem Nachbargrundstück reichen hierfür nicht aus. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 10. September 2009 (6 U 184/07).
Mit dem Durst der Nachbarsbäume rechnen
Berlin/Coburg. Wer sein Haus neben einem Grundstück mit umfangreichem Baumbestand errichtet, muss selbst dafür Vorsorge treffen, dass der Wasserbedarf der Nachbarspflanzen sein Gebäude nicht schädigt. So entschied das Landgericht Coburg am 20. Mai 2009 (AZ: 12 O 399/07). Wenn der Durst der Bäume zu Setzungsrissen am Haus führt, kann er vom Nachbarn keinen Schadensersatz verlangen.



