Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Verkehrsrechtsticker der Deutschen Anwaltauskunft
I. Unfall beim Überholen: "Unklare Verkehrslage" unklar
Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, muss der Überholende auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge zum Überholen ausscheren. Wegen dieser unklaren Verkehrssituation muss er durch hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: IX U 195/00 vom 26. Juli 2001).
Nachbarrecht: Keine Entschädigung bei Feuchtigkeit nach Gebäudeabriss
Itzehoe/Berlin. Wird entlang der Grenze zweier Grundstücke ein Gebäude abgerissen und dringt dadurch Bodenfeuchtigkeit in das Kelleraußenmauerwerk ein, besteht kein Ausgleichsanspruch des Nachbarn. Dies entschied das Landgericht Itzehoe am 9. Juni 2010 (AZ: 6 O 345/09), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins mitteilt.
Nächtliches Grillen viermal im Jahr erlaubt
Berlin. Grillen ist nicht jederzeit und überall erlaubt. Wer seine Nachbarn belästigt, dem können bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld und Ordnungshaft drohen. Das Oberlandesgericht Oldenburg setzte diese Maßnahme für den Fall fest, dass der Nachbar mehr als viel Mal im Jahr bis 24 Uhr an der Grundstücksgrenze grillen würde (29. Juli 2002; AZ - 13 U 53/02).
Schäden durch Nachbars Baumwurzeln müssen ersetzt werden
Düsseldorf/Berlin. Bäume in den Gärten haben ihren Reiz, doch können sie den Nachbarn auch reizen. Wenn die Wurzeln eines Baumes in das Regenrohr des Nachbarn eindringen, kann er dieses auf Kosten des Baumbesitzers reparieren lassen. Wenn das Rohr allerdings so verstopft, dass der Keller überflutet wird, bleibt der Nachbar auf diesem Schaden sitzen. So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf am 22. Juni 2007 (AZ: I 22 U 6/07).
Wilder Wein an der Fassade: Rodung statt Rückschnitt
Berlin. Wilder Wein, der auf die Fassade des Nachbarhauses übergreift, muss gerodet werden. Ein regelmäßiger Rückschnitt allein ist nicht ausreichend, entschied das Landgericht Berlin am 27. Februar 2007 (AZ: 53 S 122/06).



