Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Wegfall des Versicherungsschutzes bei Tuning
Berlin/Koblenz. Wer sein Auto tunt, verliert den Versicherungsschutz. Dies gilt selbst dann, wenn das durch das Tuning technisch veränderte Teil nicht ursächlich für den Unfall war. Es reicht aus, dass das Tuning insgesamt zu riskantem Fahren verleitet. Vor dem Wegfall des Versicherungsschutzes warnen Anwälte unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Juli 2006 (AZ: 10 U 56/06).
Read more...Nachbarrecht: Keine Entschädigung bei Feuchtigkeit nach Gebäudeabriss
Itzehoe/Berlin. Wird entlang der Grenze zweier Grundstücke ein Gebäude abgerissen und dringt dadurch Bodenfeuchtigkeit in das Kelleraußenmauerwerk ein, besteht kein Ausgleichsanspruch des Nachbarn. Dies entschied das Landgericht Itzehoe am 9. Juni 2010 (AZ: 6 O 345/09), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins mitteilt.
Nächtliches Grillen viermal im Jahr erlaubt
Berlin. Grillen ist nicht jederzeit und überall erlaubt. Wer seine Nachbarn belästigt, dem können bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld und Ordnungshaft drohen. Das Oberlandesgericht Oldenburg setzte diese Maßnahme für den Fall fest, dass der Nachbar mehr als viel Mal im Jahr bis 24 Uhr an der Grundstücksgrenze grillen würde (29. Juli 2002; AZ - 13 U 53/02).
Schäden durch Nachbars Baumwurzeln müssen ersetzt werden
Düsseldorf/Berlin. Bäume in den Gärten haben ihren Reiz, doch können sie den Nachbarn auch reizen. Wenn die Wurzeln eines Baumes in das Regenrohr des Nachbarn eindringen, kann er dieses auf Kosten des Baumbesitzers reparieren lassen. Wenn das Rohr allerdings so verstopft, dass der Keller überflutet wird, bleibt der Nachbar auf diesem Schaden sitzen. So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf am 22. Juni 2007 (AZ: I 22 U 6/07).
Wilder Wein an der Fassade: Rodung statt Rückschnitt
Berlin. Wilder Wein, der auf die Fassade des Nachbarhauses übergreift, muss gerodet werden. Ein regelmäßiger Rückschnitt allein ist nicht ausreichend, entschied das Landgericht Berlin am 27. Februar 2007 (AZ: 53 S 122/06).



