Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Keine Vollwaisenrente bei Tod der Pflegeeltern
Essen/Berlin (DAV). Solange noch die leiblichen Eltern leben, hat ein Pflegekind nach dem Tod der Pflegeeltern keinen Anspruch auf Vollwaisenrente. Auch dann nicht, wenn es bereits Halbwaisenrente nach dem Tod eines Pflegeelternteils erhalten hat. Nur wenn kein (theoretischer) Anspruch gegen unterhaltsverpflichtete Elternteile mehr besteht, kann Vollwaisenrente verlangt werden. Dies entschied das Landessozialgericht NRW (LSG) im Urteil vom 14.06.2022 entschieden (L 14 R 693/20), wie das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ informiert.
Der Kläger kam nach der Geburt zu Pflegeeltern. Seine leiblichen Eltern leben noch. Nach dem Tod des Pflegevaters gewährte ihm der Rentenversicherungsträger eine Halbwaisenrente. Nachdem die Pflegemutter starb, beantragte er eine Vollwaisenrente. Gegen den ablehnenden Bescheid klagte der Mann.
Das Landessozialgericht wies die Klage ab. Der Kläger habe keinen Anspruch auf Vollwaisenrente. Nur wer keinen Elternteil mehr habe, der - ungeachtet der wirtschaftlichen Verhältnisse - unterhaltspflichtig sei, könne Vollwaisenrente beanspruchen. In diesem Sinne sei der Kläger keine Vollwaise, schließlich würden seine - dem Grunde nach unterhaltspflichtigen - leiblichen Eltern noch leben. Es entspreche erkennbar nicht dem gesetzgeberischen Willen, dass Pflegekinder nach Versterben beider Pflegeelternteile sowohl ein Anspruch auf Vollwaisenrente als auch grundsätzlich ein Unterhaltsanspruch gegen die leiblichen Eltern zustünden. Damit wären sie im Gegensatz zu Kindern, die bei ihren Eltern leben, doppelt abgesichert.
Informationen und eine Anwaltssuche: www.anwaltauskunft.de
Das Rechtsportal anwaltauskunft.de ist eine Leistung des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Sechs Übernachtungen beim Vater bleiben ohne Bedeutung für die Unterhaltspflicht
Berlin. Eine Aufteilung des Unterhalts gibt es nur in Ausnahmefällen. Dies kann dann der Fall sein, wenn sich getrennt lebende Eltern die Versorgungs- und Erziehungsaufgaben ihrer Kinder in etwa zur Hälfte teilen. Andernfalls erfüllt der eine Elternteil bereits durch die schwerpunktmäßige Pflege und Erziehung der Kinder seine Unterhaltspflicht, so dass eine Zahlungspflicht entfällt. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 26. Oktober 2006 hervor (AZ. – 15 UF 64/06).
Unterhalt: Nachweis des Jahreseinkommens trotz unvollständiger Unterlagen
Karlsruhe/Berlin (DAV). Beruft sich ein unterhaltsverpflichteter Elternteil auf eingeschränkte Leistungsfähigkeit, muss er seine Einkünfte der letzten zwölf Monate darlegen. Dem kann auch dann Genüge getan sein, wenn nicht zwölf Lohnabrechnungen vorgelegt werden, sich aber aus den übersandten Belegen der Jahresnettoverdienst ergibt. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe am 3. Mai 2022 (AZ: 18 WF 20/22), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Der Mann sollte für sein Kind Unterhalt zahlen. Er teilte dem Amtsgericht mit, dass er als Reinigungskraft im Jobcenter einen monatlichen Lohn von durchschnittlich 1.300 Euro erhalte. An die Mutter der beiden Kinder zahle er monatlichen Unterhalt von 150 Euro. Mehr sei nicht möglich, unter anderem, weil er als Vater für insgesamt sechs minderjährige Kinder aufkommen solle.
Das Gericht forderte ihn auf, alle Lohnbescheinigungen der letzten zwölf Monate einzureichen und für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.10.2021 die Unterhaltsleistungen durch Kontoauszüge nachzuweisen. Schließlich schrieb ein Jobcenter-Mitarbeiter dem Gericht. Er unterstützte den Mann gelegentlich bei der Beantwortung von Anfragen, da die sprachliche Verständigung, wie er schrieb, nicht immer einfach sei. Er verwies darauf, dass das Einkommen des Mannes schwanke. Daher seien die Unterhaltszahlungen für die Kinder nicht immer gleich hoch, betrügen aber mindestens 150 Euro. Er hängte der Mail acht Lohnabrechnungen und drei Kontoauszüge an, aus denen Zahlungen an die Kinder hervorgingen. Außerdem war ein Schreiben der Mutter beigefügt, in dem sie die monatlichen Überweisungen bestätigte.
Beim Oberlandesgericht war der Mann erfolgreich. Er habe mit seiner Mail und den angehängten pdf-Dateien seine Einwendungen ausreichend geltend gemacht. Die Kontoauszüge und die Erklärung der Mutter des Kinds belegten seine Unterhaltszahlungen. Um seine Leistungsunfähigkeit nachzuweisen, habe er zwar nur acht Lohnabrechnungen vorgelegt, das spiele aber keine Rolle, da sich daraus der Jahresnettolohn und damit der durchschnittliche Monatsnettolohn entnehmen lasse.
Die Einwendungen seien auch formgerecht vorgebracht worden. Zwar genüge eine Mail mit den pdf-Anhängen nicht der Formvorschrift. Das Gericht habe jedoch die Mail samt Anhängen ausgedruckt und zur Akte genommen. Damit liege ein Schriftstück vor, das dem so genannten Schriftlichkeitsgebot genüge.
Information: www.dav-familienrecht.de



