Tipp des Monats

Tipp des Monats September 2023

Teure Gutachten bei kleinen Unfällen? Kosten müssen nicht übernommen werden.

Gummersbach/Berlin (DAV). Die Kosten für ein Schadengutachten durch einen Sachverständigen müssen bei einem Bagatellschaden nicht erstattet werden. Dies entschied das Amtsgericht Gummersbach am 14. April 2023 (AZ: 11 C 175/22), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Das Gericht legte dabei eine Geringfügigkeitsgrenze bei 1.000 Euro fest und betonte, dass keine Zweifel an der Geringfügigkeit des Schadens nach Unfallhergang und Schadensbild bestehen dürfen. In dem Fall verlangte eine Sachverständige, die Gutachten nach Verkehrsunfällen erstellt, von der Beklagten die Erstattung von Kosten für ein solches Gutachten. Diese entstanden infolge eines Verkehrsunfalls, bei dem der Sachschaden unterhalb der festgelegten Bagatellgrenze lag. Es handelte sich um einen Schaden von nur 767,38 Euro netto. Das Gutachten enthält zum Schadensbild u.a. nachfolgende Ausführungen: „Leichter punktförmiger Anprall auf die Frontpartie mit Schwerpunkt Stoßfänger.“  Die Klägerin berief sich darauf, dass die Geschädigte den Umfang des Schadens selbst nicht hätte beurteilen können. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass der Auftrag eines Gutachtens bei Bagatellschäden im Rahmen der Schadensminderungspflicht nicht erforderlich und daher die Forderung unbegründet sei. Die Klägerin hätte erkennen können, dass es sich nur um einen Bagatellschaden gehandelt habe. Diese seien nach Verkehrsunfällen dann anzunehmen, wenn offensichtlich nur oberflächliche Schäden an einem Fahrzeug bei einem geringfügigen Unfall entstanden sind. Dies habe bereits nach Feststellung der Gutachterin vorgelegen. Geschädigte könnten bei geringfügigen Schäden eine Kostenschätzung einer Fachwerkstatt einholen. So könnten zusätzliche Kosten vermieden und die Schadensminderungspflicht erfüllt werden. Information: www.verkehrsrecht.de

Urteile

Eheschließung einer 16-Jährigen abgelehnt

Saarbrücken/Berlin. Eine 16-jährige Deutsch-Türkin hat keine juristische Erlaubnis für eine Heirat mit ihrem Partner, einem 21-jährigen Türken, bekommen. Das Oberlandesgericht Saarbrücken verwehrte der bereits verlobten Schülerin die Voraussetzungen für die Eheschließung nach deutschem Recht. Die Richter bestätigten in ihrem Beschluss vom 24. Mai 2007 (AZ: 6 UF 106/06) die Ansicht der Vorinstanz, wonach die minderjährige Antragstellerin aufgrund mangelnder persönlicher Reife die volle Tragweite des Heiratsentschlusses noch nicht habe erfassen können.

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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist eines der schwierigsten Rechtsgebiete überhaupt. Nicht unbedingt deshalb, weil die Regelungen so sehr kompliziert wären, sondern weil das Arbeitsrecht ständig im Fluß ist und es wenig sogenanntes "geschriebenes" Recht (Gesetze) gibt.

Die Ausgestaltung des Arbeitsrechts erfolgt in weiten Teilen vielmehr durch sogenanntes Richterrecht, also durch Urteile der Arbeitsgerichte. Diese zu kennen und in ihrer Bedeutung einzuordnen, zeichnet den Arbeitsrechtspezialisten aus.

Günter Schmaler - Fachanwalt für Arbeitsrecht aus 26721 Emden (Ostfriesland)Deshalb gibt es auch den Fachanwalt für Arbeitsrecht, ein geprüfter Spezialist auf diesem Fachgebiet. Dieser Titel wird nach einer geprüften theoretischen Ausbildung und dem Nachweis von der Rechtsanwaltskammer verliehen, dass man im Fachgebiet weit über dem Durchschnitt praktisch tätig ist. Der Fachanwalt muss sich zudem laufend fortbilden und dies der Kammer jährlich nachweisen. Der im Arbeitsrecht tätige Anwalt kann nur erfolgreich tätig sein, wenn er ständig auf dem Laufenden ist und die Rechtsprechung der Gerichte kontinuierlich verfolgt und sich fortbildet.

Das Arbeitsrecht umfasst das individuelle Arbeitsrecht, also die Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber z.B. über eine Kündigung, Lohn, Urlaub, Überstunden, Versetzung, Eingruppierung, betriebliche Altersversorgung usw. Daneben gibt es das kollektive Arbeitsrecht. Hiermit sind Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsräten sowie Tarifvertragsparteien untereinander gemeint. Hier geht es um Betriebsvereinbarungen, Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Kündigungen und anderen betrieblichen Entscheidungen (Mitbestimmungsrecht), Betriebsratswahlen, Streikrechte usw.

Rechtsanwalt Günter Schmaler ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht sowohl auf der Arbeitnehmerseite, als auch auf der Arbeitgeberseite und dort ebenso im Individualarbeitsrecht als auch im kollektiven Arbeitsrecht seit über 20 Jahren tätig.