Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Corona-Pandemie: Kurzarbeit Null kürzt den Urlaub
Düsseldorf/Berlin (DAV). Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mussten wegen der Corona-Pandemie in Kurzarbeit. Viele auch in „Kurzarbeit Null“. Während dieser Zeit erwirbt man keine Urlaubsansprüche. Der Jahresurlaub wird für den Zeitraum der Kurzarbeit null anteilig gekürzt. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 12. März 2021 (AZ: 6 Sa 824/20).
Die Klägerin arbeitet als Verkaufshilfe mit Backtätigkeiten bei einem Betrieb der Systemgastronomie. Sie ist in einer Drei-Tage-Woche in Teilzeit tätig. Pro Jahr stehen ihr 28 Werktage bzw. umgerechnet 14 Arbeitstage Urlaub zu.
Infolge der Corona-Pandemie arbeitete sie von April bis Dezember 2020 wiederholt in Kurzarbeit Null. In den Monaten Juni, Juli und Oktober bestand diese durchgehend. Im August und September 2020 gewährte ihr die Beklagte insgesamt 11,5 Arbeitstage Urlaub. Die Klägerin meinte, die Kurzarbeit habe keinen Einfluss auf ihre Urlaubsansprüche. Konjunkturbedingte Kurzarbeit erfolge nicht auf Wunsch des Arbeitnehmers, sondern im Interesse der Arbeitgeberin. Kurzarbeit sei auch keine Freizeit. Sie unterliege auch während der Kurzarbeit Meldepflichten. Die Arbeitgeberin könne auch die Kurzarbeit kurzfristig vorzeitig beenden. Daher fehle es an einer Planbarkeit der freien Zeit. Nach ihrer Ansicht stünde ihr für das Jahr 2020 der ungekürzte Urlaub von 14 Arbeitstagen zu. Die Arbeitgeberin entgegnete, dies sei mangels Arbeitspflicht während der Kurzarbeit Null nicht der Fall.
Die Klage der Frau ist in zwei Instanzen erfolglos. Während der Kurzarbeit Null erwerbe man keine Urlaubsansprüche, urteilten die Richter. Der Jahresurlaub 2020 stehe ihr deshalb nur anteilig im gekürzten Umfang zu. Für jeden vollen Monat der Kurzarbeit Null war der Urlaub um 1/12 zu kürzen, was sogar eine Kürzung um 3,5 Arbeitstage ergeben würde. Erholungsurlaub bezwecke zwar sich zu erholen, dies setze aber eine Verpflichtung zur Tätigkeit voraus. Während der Kurzarbeit entfalle aber diese Pflicht. Daher würden Kurzarbeiter wie vorübergehend teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer behandelt, deren Erholungsurlaub ebenfalls anteilig zu kürzen sei. Auch sei Kurzarbeit Null nicht mit Arbeitsunfähigkeit zu vergleichen.
Dies entspricht auch dem Europäischen Recht. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entsteht während Kurzarbeit Null der europäische Mindesturlaubsanspruch nicht, so die DAV-Arbeitsrechtsanwälte.
Insolvenzberatung auf Schuldnerseite

Das geltende Insolvenzrecht ermöglicht es auch dem überschuldeten und/oder zahlungsunfähigen Bürger, sich dauerhaft zu entschulden. Dies geschieht sowohl im Regel- als auch im Verbraucherinsolvenzverfahren. Das sogenannte Verbraucherinsolvenzverfahren (§ 300 ff. InsO) können Privatleute (Verbraucher) in Anspruch nehmen, wenn sie in finanzielle Not geraten.. Selbständige und ehemals Selbstständige, die mit ihrem Unternehmen Schiffbruch erlitten haben und nicht mehr als 20 Gläubiger und keine Schulden bei den Sozialkassen für Angestellte haben, können ebenfalls das Verbraucherinsolvenzverfahren durchführen. Andere Schuldner führen in Fällen der Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit das sogenannte Regelinsolvenzverfahren durch.
Beiden Verfahren ist gemeinsam, dass der Schuldner mit dem Insolvenzantrag einen Antrag auf Restschuldbefreiung beim zuständigen Insolvenzgericht stellen kann. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt eine 3-jährige sogenannte Wohlverhaltensphase (Restschuldbefreiungsphase). Das bedeutet, dass der Schuldner verpflichtet ist, während dieser 3 Jahre einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und von dem erzielten Einkommen den pfändbaren Anteil an den Insolvenzverwalter oder Treuhänder abzugeben. Der Insolvenzverwalter/Treuhänder verteilt die so eingenommenen Gelder an die Gläubiger, verwendet sie für die Gerichtskosten und seine Vergütung. Während dieser 3 Jahre dürfen keine neuen Schulden entstehen. Nach Ablauf der 3 Jahre sind dem Schuldner alle Verbindlichkeiten erlassen, die nicht auf einer Straftat oder unerlaubten Handlung beruhen (Geldstrafen, Bussgelder, nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern von angestellten Arbeitnehmern u.ä.)
Die Verbraucherinsolvenzen werden kostengünstig durch entsprechende Vereine und Schuldnerberatungsstellen begleitet. Sie werden allerdings nicht tätig bei sog. Regelinsolvenzverfahren Selbständiger oder ehemals Selbständiger (s.o). RA Schmaler hat sich darauf spezialisiert diese Schuldnergruppen bei der Insolvenzantragstellung und im Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren zu beraten, die Antragstellung vorzunehmen und während der Wohlverhaltensphase zu begleiten. Bei Schuldnern, die beabsichtigen, ihre selbständige Tätigkeit fortzuführen, wird gemeinsam herausgearbeitet, ob dies finanziell sinnvoll ist. Bei einem positiven Ergebnis wird beim Insolvenzverwalter begründet beantragt, die selbständige Tätigkeit aus der Insolvenzmasse freizugeben gegen Zahlung eines einmaligen oder monatlichen Entgelts. Stimmt der Insolvenzverwalter zu, kann der Schuldner seine selbständige Täigkeit ohne den Druck der Gläiubiger und mit der Aussicht auf die Restschuldbefreiung fortsetzen und unterliegt dann insoweit nicht mehr der Aufsicht des Insolvenzverwalters.
Für seine Tätigkeit erhält der Rechtsanwalt eine mit dem Mandanten vereinbarte Vergütung. Die Höhe des Honorars hängt ab von dem zeitlichen Aufwand. Kriterien hierfür sind u.a. die Anzahl der Gläubiger und die Höhe der Verbindlichkeiten. Prozesskosten- oder Beratungshilfe wird nicht mehr gewährt. Das Honorar ist vor Beginn der Tätigkeit zu zahlen, da die Forderung ansonsten ebenfalls in die Insovenz fällt und im Zweifel nicht von Insolvenzverwalter beglichen wird. Der Mandant kann aber die Stundung der (gerichtlichen) Verfahrenskosten beantragen.
Rechtsanwalt Schmaler führt seit Inkrafttreten des Gesetzes über das Verbraucherinsolvenzverfahren im Jahre 1997 Restschuldbefreiungsverfahren regelmäßig durch, in den letzten 15 Jahren ausschließlich im Rahmen "kleiner" Regelinsolvenzverfahren.



