Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Messgeräte fehlerhaft: Kein Bußgeld für geblitzte Autofahrer
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Januar 2017 - Regress bei Trunkenheit
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Darmstadt/Berlin. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann betrunkene Autofahrer in Regress nehmen und sie an den Kosten, die sie erstatten muss, beteiligen. Bei 0,67 Promille muss man 75 Prozent des Schadens am anderen Fahrzeug erstatten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Darmstadt vom 11. Juni 2015 (AZ: 317 C 137/14) hervor.



