Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
|
April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Entschädigung für Handwerker bei Behinderung der Bauarbeiten
Karlsruhe/Berlin (DAV). Reserviert ein Unternehmer Werkzeug für eine Baustelle, welches er aber nicht einsetzen kann, kann er eine Entschädigung verlangen. Voraussetzung ist, dass er das Werkzeug für die Baustelle so bereithält, dass es dort jederzeit einsetzbar ist. Dabei muss er nachweisen, dass er es nicht hätte anders einsetzen können. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27. August 2020 (AZ: 8 U 49/19).
Der Unternehmer wurde damit beauftragt, Parkettlegearbeiten durchzuführen. Da der Estrich aber noch eine hohe Restfeuchte aufwies, konnte er damit nicht wie vereinbart im Mai 2016, sondern erst ab September 2016 beginnen. Dafür wollte er entschädigt werden. Schließlich habe er Mitarbeiter während des vereinbarten Zeitraums vergeblich vorgehalten und bezahlt. Auch habe er dafür Geräte an einem speziell markierten Abstellplatz des Bauvorhabens gelagert, die nicht eingesetzt werden konnten.
Das Oberlandesgericht bestätigte einen Entschädigungsanspruch. Der Anspruch erstrecke sich auf eine angemessene Entschädigung für die unproduktiv bereit gehaltenen Produktionsmittel sowie auf die Anteile der allgemeinen Geschäftskosten. Der Auftragnehmer müsse aber darlegen und beweisen, dass er die Gegenstände oder das Personal nicht anderweitig hätte einsetzen können. Dies war hier der Fall, so dass das Oberlandesgericht zu Gunsten des Unternehmers entschied. Kriterien der Berechnungen sind der mittlere gezahlte Lohn zuzüglich der Sozialkosten und Zuschläge. Die Entschädigung für die bereit gehaltenen Werkzeuge wurde auf Basis des auf sie entfallenden Anteils der vertraglichen Gesamtvergütung berechnet. Diese waren bei dem Auftrag als Zuschlag zu den Lohnkosten, also als Baustellengemeinkosten, berücksichtigt worden. Diesen Zuschlag setzte das Gericht als Entschädigung an. Der Unternehmer bekam ebenfalls allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn angerechnet. Grundsätzlich ist es aber nicht maßgeblich, ob die Produktionsmittel auf der Baustelle selbst vorhanden sind. Sie müssen aber so bereitgehalten werden, dass sie zu jeder Zeit dort eingesetzt werden könnten. Dann haben Unternehmer einen Anspruch auf Entschädigung.
Informationen und eine Anwaltssuche: www.anwaltauskunft.de
Juli 2011 - Eigenbedarf – Vermieter muss Alternativwohnung auch schon vor Kündigung anbieten
Landsberg am Lech/Berlin. Kündigt der Vermieter dem Mieter wegen Eigenbedarfs, muss er ihm eine Alternativwohnung anbieten. Sind die Gründe für den Eigenbedarf schon vor der Kündigung gegeben, kann er verpflichtet sein, dem Mieter schon vor Ausspruch der Kündigung eine Wohnung anzubieten.
August 2011 - Genickbruch nach Trampolinsprung – 70 Prozent Schadensersatz für querschnittsgelähmten Familienvater
Köln/Berlin. Wer sich bei einem Besuch einer Indoor-Spielhalle nach einem missglückten Salto auf einer Trampolinanlage das Genick bricht und dadurch querschnittsgelähmt ist, hat einen Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch gegen den Betreiber der Spielhalle.
September 2011 - Schlechte Arbeit führt nicht automatisch zur Kündigung
München/Berlin. Ein Arbeitgeber kann einen Angestellten nicht mit der Begründung kündigen, er mache besonders viele Fehler. Eine solche Kündigung setzt grundsätzlich voraus, dass die „Durchschnittsleistung“ der vergleichbaren anderen Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum vom Arbeitgeber dokumentiert wird.
Oktober 2011 - Kein Schadensersatz bei leichtsinniger Straßenüberquerung in dunkler Kleidung
Saarbrücken/Berlin. Gerade jetzt, in der dunkler werdenden Jahreszeit, müssen Fußgänger ein Mindestmaß an Sorgfaltspflicht walten lassen. Denn wer in dunkler Kleidung unter Missachtung aller Vorsichtsregeln bei Dunkelheit über die Straße läuft, hat bei einem Unfall keinen Schadensersatzanspruch.



