Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Betreiber von Gaststätten für die Einhaltung des Rauchverbots verantwortlich
Berlin. Für die Einhaltung des Rauchverbots sind grundsätzlich die Betreiber der Gaststätten sowie die von ihm beauftragten Personen, etwa die Bedienung, verantwortlich. Gegebenenfalls müssen sie sogar Maßnahmen ergreifen, damit das Rauchverbot eingehalten wird. Diese reichen von der Aufforderung, das Rauchen einzustellen, bis zum Ausspruch eines Hausverbots gegenüber dem Raucher. Wer sich durch die rauchenden Gäste gestört fühlt, sollte daher zunächst den Wirt oder die Bedienung bitten, den Gast auf das Rauchverbot aufmerksam zu machen.
Read more...März 2014 - Resturlaub bis Ende des Jahres nehmen
Berlin. Das Bundesurlaubsgesetz nimmt es mit der Erholung von Arbeitnehmern sehr genau. Deshalb sollen sie ihren gesamten Urlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen. Sie dürfen restliche Urlaubstage nur in Ausnahmen auf das folgende Jahr übertragen – wenn sie zum Beispiel krank sind oder ein wichtiges Projekt zu einem festen Termin beenden müssen.
April 2014 - Kündigung wegen Steuerhinterziehung
Kiel/Berlin. Wer durch eine gesetzwidrige Abrechnungspraxis Steuern hinterzieht, muss mit seiner Kündigung rechnen. Das gilt auch dann, wenn der Vorgesetzte diese Abrechnungspraxis vorgeschlagen hat und gutheißt. Dies geht aus einer entsprechenden Entscheidung des Arbeitsgerichts Kiel vom 7. Januar 2014 (AZ: 2 Ca 1793 a/13) hervor.
Mai 2014 - Vorstellungsgespräche: Nichts als die Wahrheit?
Berlin. Bei Vorstellungsgesprächen werden oft Fragen gestellt, deren Antwort den möglichen Arbeitgeber nichts angehen. Was aber tun? Eine Notlüge ist anerkannt und unter Umständen durchaus angebracht.
Juni 2014 - Daten gelöscht - Fristlose Kündigung!
Frankfurt am Main/Berlin. Ein Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Arbeitsergebnisse dem Arbeitgeber zugänglich zu machen. Die Löschung tätigkeitsbezogener Daten kann daher eine fristlose Kündigung rechtfertigen, warnt die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 5. August 2013 (AZ: 7 Sa 1060/10).



