Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Kostenbeteiligung trotz Befreiung
Marburg/Berlin (DAV). Auch ein Arzt, der altersbedingt von der Teilnahme am Ärztlichen Bereitschaftsdienst befreit ist, kann zur Beteiligung an den Kosten des Dienstes herangezogen werden. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Marburg vom 8. Juni 2020 (AZ: S 12 KA 304/19).
Der ausschließlich privatärztlich tätige Arzt beantragte, von der Teilnahmepflicht am Ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen befreit zu werden, da er das 65. Lebensjahr bereits erreicht habe. Dem wurde stattgegeben, jedoch sollte der Mediziner weiter an den Kosten für den Bereitschaftsdienst beteiligt werden.
Das sah dieser jedoch nicht ein. Um den Ärztlichen Bereitschaftsdienst zu finanzieren, ginge von den dort erbrachten Leistungen der so genannte Betriebskostenabzug ab. Erst wenn diese Finanzierung nicht ausreiche, werde zusätzlich ein pauschaler Betrag erhoben. Man könne sich nicht darauf berufen, dass dies nicht ausreiche und auch der Regelfall sein werde. Jedenfalls rechtfertige das nicht die Erhebung des Beitrags von 750 Euro.
Die Klage des Arztes hatte keinen Erfolg. Er muss zahlen. Er sei gesetzlich verpflichtet, sich an den Kosten des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zu beteiligen. Zwar müsse er nicht mehr am Bereitschaftsdienst teilnehmen, so das Gericht, doch heiße das nicht, dass er deswegen von der Beitragspflicht befreit sei.
Der Bereitschaftsdienst sei grundsätzlich Aufgabe aller Ärzte. Nur aus wichtigem Grund könne ein Arzt von der Teilnahme befreit werden. Der Bereitschaftsdienst bleibe aber trotzdem Aufgabe aller niedergelassenen Ärzte, so dass auch ein befreites Mitglied seinen Beitrag zur Finanzierung zu leisten habe. Die Umlage sei dazu bestimmt, die Kosten des Vorteils zu decken, den der einzelne Arzt aus dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst ziehe. Dieser sei ein Notfallvertretungsdienst. Er entlaste den einzelnen Arzt in bestimmten Zeiten von der Versorgung seiner eigenen Patienten.
Informationen: www.dav-medizinrecht.de
November 2014 - Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern
Bundesgerichtshof entscheidet über den Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam formularmäßig vereinbarten Darlehensbearbeitungsentgelten in Verbraucherkreditverträgen
Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei Entscheidungen erstmals über die Frage des Verjährungsbeginns für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam formularmäßig vereinbarten Darlehensbearbeitungsentgelten befunden.
Dezember 2014 - Zeugnis: Anspruch auf Löschung der Zeiten für Elternzeit und Mutterschutz
Köln/Berlin. Werden in einem Arbeitszeugnis die Fehlzeiten während Elternzeit und Mutterschutz erwähnt, kann die Mitarbeiterin die Löschung verlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass durch die Erwähnung der Eindruck entsteht, der Arbeitgeber hätte dadurch unzumutbare Nachteile erlitten. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln vom 3. April 2014 (AZ: 6 Ca 8751/12).
Januar 2015 - Umlageschlüssel für Betriebskosten kann vom Vermieter bestimmt werden
Karlsruhe/Berlin. Die alljährliche Betriebskostenabrechnung führt regelmäßig zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Nach welchem Verhältnis die Kosten verteilt werden, also welcher Umlageschlüssel gelten soll, ist dabei oftmals Auslöser des Streites. Haben Mieter und Vermieter nichts anderes vereinbart, sollen laut Gesetz die Betriebskosten nach Wohnfläche, also Quadratmetern, umgelegt werden.
Februar 2015 - Diagnosefehler: Arzt haftet nur unter bestimmten Voraussetzungen
Koblenz/Berlin. Diagnoseirrtümer kann ein Arzt nicht immer vermeiden. Diagnostiziert ein Arzt das Naheliegende, obwohl das Fernliegende korrekt gewesen wäre, ist dies kein vorwerfbarer Diagnosefehler, entschied das Oberlandesgericht Koblenz am 26. August 2014 (AZ: 5 U 222/14).



