Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Sozialversicherungspflicht für Ärztin in Kurklinik
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Neustrelitz/Berlin (DAV). Eine Ärztin, die im Rahmen eines Honorarvertrags für eine Kurklinik arbeitet, muss Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Mecklenburg-Vorpommern am 22. Juni 2023 (AZ: L 4 BA 1/19) entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert. |
März 2015 - Homosexuelle dürfen nicht von Hochzeitsräumlichkeiten ausgeschlossen werden
Berlin. Homosexuellen Paaren darf die Vermietung von Räumlichkeiten zu deren Hochzeitsfeier nicht mit dem Hinweis auf ihre sexuelle Orientierung untersagt werden. Darin liegt ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
April 2015 - Websitebetreiber: Sorgfalt bei Verlinkung auf andere Websites
Köln/Berlin. Legt ein Websitebetreiber durch eine Verlinkung zu einer anderen Seite nahe, dass er sich mit deren Inhalten identifiziert, muss er unter Umständen für diese Inhalte auch haften. Er haftet für die fremden Informationen dann wie für selbst geschaffene. Dies ergeht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 19. Februar 2014 (AZ: 6 U 49/13).
Mai 2015 - Wer auf sein Erbteil verzichtet, macht dies vielleicht auch für seine Nachkommen
Hamm/Berlin. Der Nachkomme eines Erblassers kann diesem gegenüber auf seinen Erbteil verzichten. Gründe dafür gibt es genug, etwa weil man schon mehr als die anderen Geschwister erhalten hat. Wenn man jedoch verzichtet, sollte man sich darüber im Klaren sein, dass je nach Formulierung auch die eigenen Kinder von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandgerichts (OLG) Hamm vom 28.1.2015 (Az: 15 W 503/14) hervor.
Juni 2015 - Vorsicht bei der Übernahme von Mietverhältnissen – Vergünstigungen im Mietvertrag gelten weiter
Bremen/Berlin. Die Rechte des Mieters sind gut geschützt – dies ergibt sich bereits aus dem Grundgesetz: hier heißt es, die Wohnung ist unverletzlich. Über diesen gesetzlichen Schutz hinaus kommen auch noch vertragliche Regelungen zum Schutz des Mieters in Betracht. So können Mieter und Vermieter vereinbaren, dass auf Mieterhöhungen für einen bestimmten Zeitraum verzichtet wird oder der Vermieter teilweise auf die Miete verzichtet, wenn der Mieter Renovierungsarbeiten in Eigenleistung durchführt.



