Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Kostenbeteiligung trotz Befreiung
Marburg/Berlin (DAV). Auch ein Arzt, der altersbedingt von der Teilnahme am Ärztlichen Bereitschaftsdienst befreit ist, kann zur Beteiligung an den Kosten des Dienstes herangezogen werden. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Marburg vom 8. Juni 2020 (AZ: S 12 KA 304/19).
Der ausschließlich privatärztlich tätige Arzt beantragte, von der Teilnahmepflicht am Ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen befreit zu werden, da er das 65. Lebensjahr bereits erreicht habe. Dem wurde stattgegeben, jedoch sollte der Mediziner weiter an den Kosten für den Bereitschaftsdienst beteiligt werden.
Das sah dieser jedoch nicht ein. Um den Ärztlichen Bereitschaftsdienst zu finanzieren, ginge von den dort erbrachten Leistungen der so genannte Betriebskostenabzug ab. Erst wenn diese Finanzierung nicht ausreiche, werde zusätzlich ein pauschaler Betrag erhoben. Man könne sich nicht darauf berufen, dass dies nicht ausreiche und auch der Regelfall sein werde. Jedenfalls rechtfertige das nicht die Erhebung des Beitrags von 750 Euro.
Die Klage des Arztes hatte keinen Erfolg. Er muss zahlen. Er sei gesetzlich verpflichtet, sich an den Kosten des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zu beteiligen. Zwar müsse er nicht mehr am Bereitschaftsdienst teilnehmen, so das Gericht, doch heiße das nicht, dass er deswegen von der Beitragspflicht befreit sei.
Der Bereitschaftsdienst sei grundsätzlich Aufgabe aller Ärzte. Nur aus wichtigem Grund könne ein Arzt von der Teilnahme befreit werden. Der Bereitschaftsdienst bleibe aber trotzdem Aufgabe aller niedergelassenen Ärzte, so dass auch ein befreites Mitglied seinen Beitrag zur Finanzierung zu leisten habe. Die Umlage sei dazu bestimmt, die Kosten des Vorteils zu decken, den der einzelne Arzt aus dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst ziehe. Dieser sei ein Notfallvertretungsdienst. Er entlaste den einzelnen Arzt in bestimmten Zeiten von der Versorgung seiner eigenen Patienten.
Informationen: www.dav-medizinrecht.de
März 2015 - Homosexuelle dürfen nicht von Hochzeitsräumlichkeiten ausgeschlossen werden
Berlin. Homosexuellen Paaren darf die Vermietung von Räumlichkeiten zu deren Hochzeitsfeier nicht mit dem Hinweis auf ihre sexuelle Orientierung untersagt werden. Darin liegt ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
April 2015 - Websitebetreiber: Sorgfalt bei Verlinkung auf andere Websites
Köln/Berlin. Legt ein Websitebetreiber durch eine Verlinkung zu einer anderen Seite nahe, dass er sich mit deren Inhalten identifiziert, muss er unter Umständen für diese Inhalte auch haften. Er haftet für die fremden Informationen dann wie für selbst geschaffene. Dies ergeht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 19. Februar 2014 (AZ: 6 U 49/13).
Mai 2015 - Wer auf sein Erbteil verzichtet, macht dies vielleicht auch für seine Nachkommen
Hamm/Berlin. Der Nachkomme eines Erblassers kann diesem gegenüber auf seinen Erbteil verzichten. Gründe dafür gibt es genug, etwa weil man schon mehr als die anderen Geschwister erhalten hat. Wenn man jedoch verzichtet, sollte man sich darüber im Klaren sein, dass je nach Formulierung auch die eigenen Kinder von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandgerichts (OLG) Hamm vom 28.1.2015 (Az: 15 W 503/14) hervor.
Juni 2015 - Vorsicht bei der Übernahme von Mietverhältnissen – Vergünstigungen im Mietvertrag gelten weiter
Bremen/Berlin. Die Rechte des Mieters sind gut geschützt – dies ergibt sich bereits aus dem Grundgesetz: hier heißt es, die Wohnung ist unverletzlich. Über diesen gesetzlichen Schutz hinaus kommen auch noch vertragliche Regelungen zum Schutz des Mieters in Betracht. So können Mieter und Vermieter vereinbaren, dass auf Mieterhöhungen für einen bestimmten Zeitraum verzichtet wird oder der Vermieter teilweise auf die Miete verzichtet, wenn der Mieter Renovierungsarbeiten in Eigenleistung durchführt.



