Tipp des Monats

Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert

April 2024

 

Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“.

Der Kläger arbeitete von zu Hause aus und fuhr mit dem Fahrrad zu einem Supermarkt, um Lebensmittel für ein Mittagessen zu besorgen. Dabei stürzte er und zog sich unter anderem einen Schlüsselbein- und Rippenserienbruch zu.

Die Berufsgenossenschaft lehnte es ab, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Sie argumentierte, dass Wege zur Nahrungsaufnahme außerhalb der eigenen Wohnung nicht unter den Schutz der Wegeunfallversicherung fallen.

Das Sozialgericht bestätigte diese Auffassung und wies die Klage ab. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist eine Verrichtung dann als Arbeitsunfall anzusehen, wenn sie in ursächlichem Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit steht, und der Arbeitnehmer dabei einen Schaden erleidet.

Im vorliegenden Fall habe die Verrichtung - die Nahrungsaufnahme - nicht in ursächlichem Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit als Arbeitnehmer gestanden. Die Nahrungsaufnahme sei eine private Angelegenheit, die nicht durch die betriebliche Tätigkeit veranlasst gewesen sei. Der Kläger sei auch nicht im Rahmen seiner versicherten Tätigkeit unterwegs gewesen. Er befand sich in seiner Wohnung und nicht auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause.

Daran ändere auch die Neuregelung im Sozialrecht zum Home-Office nichts. Nach dieser Neuregelung seien auch Wege in der eigenen Wohnung versichert, wenn sie mit der versicherten Tätigkeit zusammenhingen. Diese Neuregelung gelte nur für Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme. Ein solcher Fall liege hier aber nicht vor.

Urteile

Betreiber von Gaststätten für die Einhaltung des Rauchverbots verantwortlich

Berlin. Für die Einhaltung des Rauchverbots sind grundsätzlich die Betreiber der Gaststätten sowie die von ihm beauftragten Personen, etwa die Bedienung, verantwortlich. Gegebenenfalls müssen sie sogar Maßnahmen ergreifen, damit das Rauchverbot eingehalten wird. Diese reichen von der Aufforderung, das Rauchen einzustellen, bis zum Ausspruch eines Hausverbots gegenüber dem Raucher. Wer sich durch die rauchenden Gäste gestört fühlt, sollte daher zunächst den Wirt oder die Bedienung bitten, den Gast auf das Rauchverbot aufmerksam zu machen.

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Juli 2012 - Lehrer schlägt Schülerin – keine Kündigung

Halle (Saale)/Berlin. Die Einzelfallabwägung in einem konkreten Fall kann ergeben, dass ein Lehrer, der eine Schülerin geschlagen hat, nicht gekündigt wird. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Halle vom 22. September 2011 (AZ: 4 Sa 404/10).

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August 2012 - Die neue SEPA-Lastschrift bringt Verbrauchern nicht nur Vorteile

Berlin/Frankfurt am Main. Die Lastschrift ist tot – es lebe die Lastschrift: Seit dem 9. Juli 2012 gibt es die Lastschrift nach den alten deutschen Regeln nicht mehr, ersetzt wird sie von der europäischen Lastschrift. Darauf weisen die Fachanwälte der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.

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September 2012 - Verkehrsrechtsanwälte: Unfallaufnahme durch die Polizei dringend geboten

Berlin. Nach Medienberichten wird darüber diskutiert, ob bei sogenannten Bagatellunfällen die Polizei zur Unfallaufnahme an den Ort des Geschehens kommen muss. Teilweise wird dies als entbehrlich angesehen.Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist gerade der steuerzahlende Bürger auf eine unparteiische Unfallaufnahme durch die Polizei angewiesen. Bei Unfällen geht es im Nachhinein oft auch um eine mögliche Mithaftung und der Quotelung des Schadens.

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Oktober 2012 - Meldefrist versäumt – kein Anspruch auf Unfallfürsorge wegen einer PTBS

Koblenz/Berlin. Ein Unfallruhegehalt kann bei einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) nicht mehr nachträglich gewährt werden, wenn die Anzeichen dieses Krankheitsbildes nicht innerhalb der gesetzlichen Frist als Dienstunfallfolge gemeldet wurden. Über eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 5. Juli 2012 (AZ: 6 K 146/12.KO) informiert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

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