Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Vermieter kann Mietkaution nach Vertragsende nicht ohne Weiteres nutzen
Halle/Berlin. Ein Vermieter darf die Kaution des Mieters nach Ende des Mietverhältnisses nur nutzen, wenn seine Forderung offensichtlich begründet ist oder ohnehin Einigkeit zwischen den Parteien besteht. Ist beides nicht der Fall, kann der Vermieter erst auf sie zurückgreifen, wenn seine Forderung vom Gericht bestätigt wurde. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Halle vom 25. September 2007 (AZ: 2 S 121/07).
Read more...November 2011 - Betriebskostennachzahlung kann auch später geltend gemacht werden
Hagen/Berlin. Verzichtet ein Vermieter in Anbetracht der finanziellen Verhältnisse der Mieter über Jahre auf Betriebskostennachzahlungen, kann er diese später trotzdem verlangen. Voraussetzung ist, dass er Betriebskostenabrechnungen erstellt hat.
Dezember 2011 - Nächtlicher Hallenbadbesuch mit Folgen - Kein Schadensersatzanspruch
Stuttgart/Berlin. Ein Haustechniker, der Bekannte und Freunde zu einem nächtlichen Besuch im Hallenbad einlässt, muss bei Verletzungen der Besucher keinen Schadensersatz leisten. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 9. Februar 2010 (AZ: 12 U 214/08) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam.
Januar 2012 - Mieter muss Baulärm auf Nachbargrundstück in Kauf nehmen
Braunschweig/Berlin. Baulärm auf einem Nachbargrundstück rechtfertigt in aller Regel keine Kürzung der Miete. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Verweis auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 18. Oktober 2011 (AZ: 1 U 68/10).
Februar 2012 - Untergang der Costa Concordia – Opfer haben umfangreiche Schadensersatzansprüche
Berlin. Nach dem schrecklichen Kreuzfahrtunglück stellen sich Fragen hinsichtlich des Schadensersatzanspruches für die betroffenen Passagiere, die fluchtartig das Schiff verlassen mussten. Es hat aber auch deutsche Todesopfer gegeben. Die Reederei will jedem Passagier pauschal 11.000,00 Euro Entschädigung zahlen, wenn auf weitere Ansprüche verzichtet wird.



