Versicherungsrecht

Schadensersatz bei Unfall mit geparktem Fahrzeug

Berlin. Fährt ein Polizeifahrzeug aufgrund einer Kollision mit einem anderen Auto auf einen geparkten Wagen, kann der Eigentümer Schadensersatz direkt beim Halter des Polizeifahrzeugs geltend machen. Er muss sich nicht auf den Verursacher der Kollision mit der Polizei verweisen lassen. Dies ergeht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 20. November 2006 (AZ. 12 U 151/05).

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Schadensersatz auch für alte Autos

Berlin. Auch bei einem sieben Jahre alten Auto bekommt man im Rahmen der "fiktiven Abrechnung" die Stundensätze einer Markenwerkstatt ersetzt. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München vom 20. Juni 2006 (AZ - 343 C 34380/05 -) hervor.

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Risiko teures Gepäck im Auto

Coburg/Berlin. Bei einem Unfall muss die Kfz-Versicherung teures und ungewöhnliches Gepäck eines Beifahrers häufig nicht ersetzen. Anders ist das bei Gegenständen, die man üblicherweise dabei hat. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg vom 24. Juli 2008 (AZ: 32 S 39/08) hervor.

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Rennradfahrer riskieren ohne Schutzhelm Schadensersatzanspruch

Düsseldorf/Berlin. Zwar gibt es keine Vorschrift, dass Erwachsene einen Fahrradhelm tragen müssen, doch können Radfahrer ohne Helm ihren Versicherungsschutz riskieren. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am 12. Februar 2007 (AZ: I – 1 U 182/06), dass besonders gefährdete Radfahrergruppen, wie etwa Rennradfahrer, auf öffentlichen Straßen grundsätzlich einen Schutzhelm tragen müssen.

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Regenrinne und Wohngebäudeversicherung

Coburg/Berlin. Der Bruch eines Regenabflussrohres wird von einer Wohngebäudeversicherung nicht erfasst. So wies das Gericht die Klage zweier Versicherungsnehmer auf Kostenerstattung für den Bruch eines Regenabflussrohres gegen ihren Versicherer ab, wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Coburg vom 16. März 2010 (AZ: 23 O 786/09) mitteilt.

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Rechtsschutzversicherung muss auch Kosten für Klagen auf einen Studienplatz übernehmen

Celle/Berlin. Eine Rechtsschutzversicherung muss in einem bestimmten Rahmen auch die Kosten für Klagen auf einen Studienplatz übernehmen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 19. April 2007 (AZ: 8 U 179/06) hervor.

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Rechtsschutz auch für angekündigte Kündigung

Berlin/Karlsruhe. Seit langem gibt es Streit darüber, ob eine Rechtsschutzversicherung bereits dann für die Inanspruchnahme anwaltlicher Tätigkeit aufkommen muss, wenn die Kündigung des Arbeitsverhältnisses lediglich angekündigt, aber noch nicht ausgesprochen ist. Bisher haben sich Rechtsschutzversicherer oft darauf berufen, dass in dieser Situation noch kein so genannter Versicherungsfall gegeben ist, es hat also noch kein Vertragspartner gegen seine Pflichten verstoßen. Die geht aus eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 19. November 2008 hervor, mit dem der Streit nun abschließend entschieden sein dürfte (BGH AZ: IV ZR 305/07).

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Privathaftpflicht zahlt Brandschäden durch Heizlüfter im Auto

Karlsruhe/Berlin. Entstehen in einem Auto Brandschäden durch den Versuch die Scheiben mithilfe eines Heizlüfters zu enteisen, muss die Privathaftpflichtversicherung hierfür aufkommen. So entschied der Bundesgerichtshof am 13. Dezember 2006 (AZ: IV ZR 120/05).

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Private Krankenversicherung: Vor einem Krankenhausaufenthalt unbedingt den Versicherungsschutz prüfen

Karlsruhe/Berlin. In der Regel brauchen Privatpatienten vor einer Krankenhausbehandlung keine Abstimmung mit ihrer Krankenversicherung vorzunehmen. Dass eine Prüfung des tatsächlich vorhandenen Versicherungsschutzes und gegebenenfalls auch eine Abstimmung mit dem Krankenversicherer dennoch empfehlenswert ist, zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 24. Juni 2009 (AZ: IV ZR 212/07).

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Oktoberfestzeit: Mit Betrunkenen auf den Straßen ist zu rechnen

Berlin/München. Autofahrer müssen in der Umgebung von Volksfesten ihre Geschwindigkeit den Gegebenheiten anpassen. Bei einem Unfall mit Betrunkenen können sie sonst zur Mithaftung verurteilt werden. Während des Oktoberfestes sind stets eine Menge Betrunkener unterwegs, bei denen nicht immer erwartet werden kann, dass sie sich an die Verkehrsregeln halten. Dies entschied das Amtsgericht München am 15. Mai 2009 (AZ: 331 C 22085/07), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

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