Versicherungsrecht

Armbanduhr in Neapel geraubt - Versicherung muss zahlen

Berlin. Selbst wenn der Besitzer einer Rolex diese deutlich sichtbar während eines Einkaufsbummels in der Innenstadt von Neapel trägt, handelt er im Falle eines Raubes nicht grob fahrlässig. So entschied das Oberlandesgericht Köln (AZ. – 9 U 26/05) am 13. März 2007 und verurteilte eine Hausratversicherung rechtskräftig zu einer Entschädigung in Höhe von 8.250 Euro.

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Anspruch auf Nachzahlung verjährt in fünf Jahren

Berlin. Wer seine Lebensversicherung früher zurück gibt, musste in der Vergangenheit immer hohe Abschläge beim ausgezahlten Rückkaufswert in Kauf nehmen. In früheren Entscheidungen hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bereits entschieden, dass die von den Lebensversicherungen verwendeten Klauseln zur Berechnung des Rückkaufwerts unwirksam sind. Den Versicherten wurde ein Anspruch auf einen Mindestrückkaufswert zugebilligt. Daher hatten zahlreiche Versicherungsnehmer noch einen Anspruch auf einen Nachschlag zu dem Rückkaufswert. Streitig zwischen den Versicherungsnehmern und Lebensversicherungsgesellschaften war noch, wie lange dieser Nachschlag noch in Anspruch genommen werden kann, d. h. wann dieser verjährt.

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Achillessehnenriss beim Badmintonspiel ist Unfall

Dortmund/Berlin. Von einer Unfallversicherung darf man erwarten, dass sie bei Unfällen auch zahlt – beispielsweise für Invaliditätsleistungen. Zum Streit kommt es regelmäßig über den Begriff „Unfall“. Das Landgericht Dortmund hat am 12. Oktober 2008 (AZ: 2 O 449/07) entschieden, dass ein bei einem schnellen Antritt anlässlich eines Badmintonspiels erlittener Achillessehnenriss als versicherter Unfall gilt.

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