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Hier berichten wir regelmäßig über aktuelle Entwicklungen im deutschen Rechtsystem.
Teilen
Geht es Ihnen auch so? Berührt es Sie auch unangenehm, wenn vertrauten deutschen Worten plötzlich wie selbstverständlich von außen eine neue Bedeutung aufgezwungen wird?
Sie ahnen es: Die Rede ist von den „Sozialen Netzwerken" (wobei schon dieser Begriff eine grandiose Irreführung ist). Dort gibt es einen Begriff, der mich verwirrt. Solange ich dort angemeldet war, wurde ich permanent aufgefordert, etwas zu „teilen". Einem deutschen Nutzer erschließt sich der Sinn dieser Anweisung nicht sofort und klingt in der offenbar gemeinten Bedeutung künstlich, wenn nicht gar falsch.
Gemeint ist die deutsche Übersetzung von „to share (something with someone), also etwas mit jemanden (anderen) zu teilen, z.B. etwas gemeinsam mit anderen zu besitzen und/oder zu nutzen. Nun ist teilen im eigentlichen Sinne aber etwas anderes – durchaus soziales – nämlich im Sinne von etwas abgeben. Nehmen Sie an den alten – heiligen - Martinus (wir alle gedenken seiner jedes Jahr am 10. November), der in einer kalten Winternacht vom Pferd stieg, mit dem Schwert seinen großen wertvollen purpurnen Mantel „teilte" und die eine Hälfte dem armen Bettler am Wegesrand gab, damit der sich darin einhüllen konnte und nicht länger frieren musste. Das ist teilen im Wortsinne. Teilen hat dann aber immer eine die Sache verändernde Bedeutung, nach dem Teilen ist nichts mehr so wie vorher.
Das Englische hat dafür durchaus eine Entsprechung: to devide somthing – etwas teilen. Im Deutschen wird wegen der Gleichheit der Worte die Unterscheidung mit Präpositionen durchgeführt. So gibt es das Mitteilen (to share) und das Aufteilen (to devide). So bezeichnet das Wort „teilen" im Deutschen zwei grundsätzlich verschiedene Zustände: Etwas gemeinsam besitzen und etwas voneinander trennen.
Natürlich wird dann auch klar, dass ein solches Wort, wenn es in sozialen Netzwerken (Facebook, Google+ usw.) unisono benutzt wird, fremd klingt, weil es dort nicht beide Bedeutungen abdeckt.
Das galt es mitzuteilen.
Hort des Rechts - Das Sozialgericht
Der Hort des Rechts ist das Gericht - Sagt man! Doch nicht alle sind immer dieser Meinung. Mein Fachgebiet ist das Arbeitsrecht. Als Arbeitsrechtler bin ich an schnelle Entscheidungen und Verfahrensbeendigungen gewöhnt.
Der Arbeitgeber kündigt, der Arbeitnehmer sucht einen Anwalt auf, dieser erhebt Klage zum örtlich zuständigen Arbeitsgericht und kurz darauf erhält man die Ladung zum Gerichtstermin. In diesem ersten Termin, einem sogenannten Gütetermin, ist es die einzige Aufgabe des Gerichts, auszuloten, ob eine gütliche Einigung der Parteien mit gerichtlicher Hilfe möglich ist.
Mindestlohn
Frau Merkel hat in der letzten Woche eine bemerkenswerte Kehrtwende vollzogen, eine Pirouette sozusagen mitten im Taumel der Verhandlungen um die Europäische Finanzkrise. So, also ob sie hätte sagen wollen: Wir sind noch da. Frau Merkel - und ihre Partei ist ihr, wenn auch zögerlich und widerwillig -, gefolgt, hat den Mindestlohn, der zuvor in der Partei als Arbeitsplatzvernichter gescholten und mit dem Koalitionspartner, der FDP, schon gar nicht zu machen war und ist, als heilsbringende Lösung arbeitsmarktpolitischer Probleme ausgerufen.



