Mietrecht

Mietrecht - Mietvertrag - EigenbedarfÄhnlich wie im Arbeitsrecht gibt es im Mietrecht eine Reihe von sozialen Schutzvorschriften für den Mieter, die ihn vor Willkür und ungerechtfertigten Maßnahmen des Vermieters schützen sollen. Dahintersteht der Gedanke, dass es meist der Mieter ist, der sich in einer sozial und wirtschaftlich schwächeren Position befindet und deshalb gesetzlich besser gestellt wird.

Außerdem gehört die Gewährung von Wohnraum zu den Grundbedürfnissen der Menschen, die notfalls der Staat gewähren muss, um Obdachlosigkeit zu verhindern.

Diese – notwendige – soziale Absicherung durch das Mietrecht für Wohnraum hat aber auch seine Kehrseiten. Berechtigte Vermieterinteressen sind oftmals nur schwer durchzusetzen, der Kampf gegen sogenannte Mietnomaden – Mieter, die schon bei Vertragsabschluß nicht vor haben, Miete zu zahlen und bei Widerstand des Vermieters oft spurlos verschwinden – gleicht dem Kampf Don Quichotes gegen die Windmühlen. Hier gilt es auf Augenhöhe ebenfalls alle Tricks auszupacken und die Rechte der Vermieter zu sichern.

Sowohl der Mieter als auch der Vermieter muss sich deshalb in dem komplizierten Gewirr der vielen Vorschriften auskennen, um Rechtsnachteile zu vermeiden. Das ist vielfach ohne kundigen Rechtsrat nicht möglich. Die Betreuung durch den Rechtsanwalt somit unumgänglich.