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Reiserecht
Wegfall der „Highlights“ bei Kreuzfahrt
Köln/Berlin. Üblicherweise dienen Kreuzfahrten der Erholung und dem Vergnügen einer Schiffsreise. Bei der Buchung einer besonderen Kreuzfahrt, bei deren Zweck der Reise die Reiseroute mit besonderen kulturellen und landschaftlichen Höhepunkten, wie der Anlandung an der Antarktis etc., ist, kann der Reisepreis bei Wegfall verschiedener Höhepunkte nicht schematisch gekürzt werden. Vielmehr muss die Reisepreisminderung unter Betrachtung der einzelnen Programmpunkte erfolgen, so das Oberlandesgericht Köln in einem Urteil vom 15. Juli 2008 (AZ: 18 U 82/07).
Urlaub: Geld zurück bei Lärm nach Mitternacht
Berlin. Nichts ist ärgerlicher, als im Urlaub um den Schlaf gebracht zu werden. Das Amtsgericht Duisburg legte in einem Urteil vom 9. Dezember 2005 (AZ - 33 C 3534/05 -) die Schmerzgrenze fest. Bis 24 Uhr sind Lärmstörungen bis in das Hotelzimmer durch laute Discomusik hinzunehmen. Bei einer Beschallung nach Mitternacht gibt es jedoch vom Reiseveranstalter Geld zurück.
Urlaub nicht zu spät stornieren
Coburg/Berlin. Eine seit langem geplante und gebuchte Urlaubsreise wegen Erkrankung absagen zu müssen, ist ärgerlich genug. Mit einer Reiserücktrittsversicherung wähnt man sich zumindest sicher vor den Stornierungskosten. Doch Vorsicht. Wer in Kenntnis seiner Erkrankung die Reise zu spät absagt und dadurch erhöhte Stornokosten verursacht, kann seinen Anspruch gegen die Versicherung verlieren. Dies geht aus ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Coburg vom 27. März 2009 (AZ: 32 S 7/09) hervor.
Unkomfortable Reisezeiten sind bei Pauschalreisen hinzunehmen
München/Berlin. Vereinbart man bei einer Pauschalreise keine verbindlichen Reisezeiten, muss ein Reisender damit rechnen, dass diese gegebenenfalls auch zu unkomfortablen Zeiten stattfinden. Dadurch könne auch die Nachtruhe beeinträchtigt werden, entschied das Amtsgericht München am 30. Dezember 2010 (AZ: 173 C 23180/10), wie anwaltauskunft.de, ein Service des Deutschen Anwaltvereins, mitteilt.
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Schäden an Musikinstrumenten als Reisegepäck - Fluggesellschaft haftet
Berlin. Werden Musikinstrumente in Instrumentenkoffern als Reisegepäck aufgegeben, haftet die Fluggesellschaft bei einer Beschädigung. Dies geht aus einem Urteil des Stuttgarter Oberlandesgerichts vom 29. März 2006 (AZ. 3 U 272/05) hervor.
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Reisepreisminderung bei Diskolärm
Köln/Berlin. Wer in einer Ferienanlage von Diskolärm bis in die Morgenstunden gestört wird, kann den Reisepreis um bis zu 60 % mindern und Schadensersatz verlangen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln vom 26. Februar 2008 (AZ: 133 C 533/06) hervor.
Reisemängel: Bei Reklamationen nicht zu lange zögern!
Düsseldorf/Berlin. Möchten Reisende gegenüber ihrem Reiseveranstalter Ersatzansprüche anmelden, weil Reisemängel die Urlaubsfreude getrübt haben, so hat man nach Ende der Reise hierfür regelmäßig nur einen Monat Zeit. Ist der Reisende aber ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung dieser Frist gehindert worden, so hat man auch danach noch die Möglichkeit, die Ansprüche anzumelden, wenn er dies nach Wegfall des Hinderungsgrundes „unverzüglich“ tut. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 13. Juli 2006 (AZ: 1 U 254/05).
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Reisebüro muss nicht auf Passzwang hinweisen - wohl aber der Reiseveranstalter
Berlin. Wer vom Reisebüro nicht auf den Passzwang hingewiesen wurde und mangels Reisepass am Flughafen zurückgewiesen wird, kann keinen Schadensersatz vom Reisebüro verlangen. Verantwortlich für die fehlende Information ist vielmehr der Reiseveranstalter. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. April 2006 hervor (AZ - X ZR 198/04).
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Reisebüro haftet bei Zelt- statt Hotelzimmerbuchung
Berlin. Bucht ein Reisebüro für einen Kunden irrtümlich ein Doppelzelt statt des gewünschten Doppelzimmers, haftet es als Reisevermittler auf Schadensersatz. So lautet das Urteil des Amtsgerichts Menden vom 5. April 2006 (AZ. – 4 C103/05).
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Piraten auf hoher See - Reisepreisminderung
München/Berlin. Routenänderungen einer geplanten Seereise sind nur dann zulässig, wenn die Gründe hierfür erst nach dem Abschluss des Vertrages eintreten. Entfallen bei einer Kreuzfahrt wegen Piratenüberfällen von acht vorgesehenen Anlaufhäfen drei, ist eine Minderungsquote von 25 % angemessen. Dies geht aus eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 14. Januar 2010 (AZ: 281 C 31292/09) hervor.



