Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
|
April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Bei drohendem Jobverlust nicht immer Fahrverbot
Berlin. In besonders einschneidenden Fällen kann wegen beruflicher Nachteile vom Regelfahrverbot abgesehen werden. Mit diesem Beschluss vom 14. Dezember 2005 (AZ: - 3 Ss Owi 1396/05 -) bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg ein Urteil des Amtsgerichts Wunsiedel.
Read more...Unfallgeschädigter darf auf Gutachtenbasis reparieren
- Details
- Hits: 2511
Forchheim/Berlin (DAV). Der Schädiger trägt die Kosten einer auf Gutachtenbasis erfolgten Reparatur. Wurde bereits repariert, kommt es nicht darauf an, ob sich einzelne Leistungen später als nicht erforderlich oder zu teuer herausstellen. Das sogenannte Werkstattrisiko trägt der Schädiger. Das Unfallopfer darf dem Gutachten oder dem Kostenvoranschlag vertrauen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Forchheim vom 3. Dezember 2019 (AZ: 70 C 530/19).
Bei einem Verkehrsunfall war die Schuldfrage geklärt. Auf Gutachtenbasis ließ der Geschädigte sein Auto reparieren. Er verlangte die Kosten von 3.075 Euro von der gegnerischen Versicherung ersetzt. Die Versicherung bezahlte vorgerichtlich rund 2.920 Euro. Den Rest, insbesondere den Transport des Fahrzeugs von der Fachwerkstatt in eine Lackiererei, hielt sie nicht für erstattungsfähig.
Das Gericht widersprach der Versicherung, sie muss auch die restlichen Kosten bezahlen. Das sogenannte Werkstatt- oder Prognoserisiko trage grundsätzlich der Schädiger. Das Unfallopfer darf sich auf die Notwendigkeit der einzelnen Maßnahmen in dem Gutachten verlassen. Insbesondere, wenn ihm bei der Auswahl der Werkstatt kein Vorwurf zu machen sei. Es komme nach der erfolgten Reparatur nicht darauf an, ob einzelne Tätigkeiten objektiv nicht erforderlich gewesen oder überhöht abgerechnet worden wären. Dies betreffe auch die in dem Gutachten genannten Kosten für den Transport.
Nach Ansicht der DAV-Verkehrsrechtsanwälte kann es sich also lohnen, nach einem Unfall zügig auf Gutachtenbasis zu reparieren. Dies sollte im Einzelfall anwaltlich geprüft werden. In aller Regel muss die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten bezahlen.
Information: www.verkehrsrecht.de



