Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Meldepflicht für Gartenbrunnen
Neustadt a. d. Weinstraße/Berlin. Wer einen Gartenbrunnen bohren möchte, muss dies fast überall der Wasserbehörde melden. Einer kostenpflichtigen Erlaubnis bedarf ein solches Vorhaben aber nur, wenn der Brunnen das Grundwasser gefährden könnte. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt a. d. Weinstraße vom 16. Dezember 2009 (AZ: 4 K 767/09.NW) hervor, wie die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.
Read more..."Idiotentest" auch für Radfahrer
Berlin. Auch Fahrradfahrer, die wegen Trunkenheit im Straßenverkehr auffällig wurden, können aufgefordert werden, ein MPU-Gutachten vorzulegen. Dies ergeht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 29. November 2005 (AZ - 1 B 495/05 -).
15 Monate danach: Kein Fahrverbot bei Trunkenheit im Verkehr
Berlin. Auch wenn die Gerichte in der Regel bei Trunkenheit im Verkehr die Fahrerlaubnis des Betroffenen einziehen und ein Fahrverbot aussprechen, kann ein Gericht im Einzelfall davon absehen. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bensheim vom 4. April 2006 (AZ - 8220 Ja 22570/05 Ds IX -).
Abfindungsvereinbarung nach Unfall will wohl überlegt sein
Coburg/Berlin. Nicht immer gilt: Nur schnelles Geld ist gutes Geld. Gerade bei Verkehrsunfällen mit schweren Körperverletzungen ist die weitere Entwicklung oft unabsehbar. Daher ist beim Abschluss einer Anfindungsvereinbarung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung Vorsicht geboten. Denn nach Erhalt der Abfindungssumme bestehen regelmäßig keine Ansprüche mehr. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg vom 28. Mai 2008 (AZ: 13 O 767/07) hervor.
Abschleppen am Weg des Rosenmontags erlaubt
Koblenz/Berlin. Wer in Karnevalsgegenden sein Auto am Zugweg des Karnevalszuges abstellt, muss die Abschleppkosten zahlen. Er kann sich auch nicht auf seine Parkerleichterung für Schwerbehinderte berufen. Das betrifft ebenso die Kosten für das beabsichtigte Abschleppen des Pkw. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz am 18. Januar 2010 (AZ: 4 K 536/09).



