Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Wegfall des Versicherungsschutzes bei Tuning
Berlin/Koblenz. Wer sein Auto tunt, verliert den Versicherungsschutz. Dies gilt selbst dann, wenn das durch das Tuning technisch veränderte Teil nicht ursächlich für den Unfall war. Es reicht aus, dass das Tuning insgesamt zu riskantem Fahren verleitet. Vor dem Wegfall des Versicherungsschutzes warnen Anwälte unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Juli 2006 (AZ: 10 U 56/06).
Read more...Bei unklarer Schuldfrage haften beide Unfallbeteiligten
Weiden/Berlin. Kann bei einem Autounfall nicht eindeutig geklärt werden, welcher Fahrer den Unfall verschuldet hat, wird die Haftung anteilig auf die Unfallgegner verteilt. Für die Haftungsquote wird die von den beteiligten Fahrzeugen jeweils ausgehende so genannte Betriebsgefahr zugrunde gelegt. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Weiden vom 16. November 2007 (AZ. 1 C 489/07).
Beschädigtes Fahrzeug muss bei beruflicher Nutzung sofort repariert werden
Gera/Berlin. Nach einem Unfall muss der Geschädigte mit der Reparatur unverzüglich beginnen. Er darf auf die Zustimmung der Versicherung zur Kostenübernahme nicht warten, wenn dadurch ein noch größerer Schaden entstehen kann. Geschädigte sind stets verpflichtet, den Schaden gering zu halten. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Gera vom 19. Januar 2007 (AZ. 3 O 496/06) hervor.
Besondere Sorgfaltspflicht beim Anfahren und Einfädeln
Berlin. Will sich ein Autofahrer, dessen Fahrzeug am Fahrbahnrand geparkt war, in den fließenden Verkehr einordnen, hat er eine gesteigerte Sorgfaltspflicht. Kommt es zu einer Kollision mit einem fahrenden PKW, so haftet er alleine. Dies ergeht aus einem Beschluss des Kammergerichts vom 15. August 2007 (AZ. 12 U 202/06).
Betrunken im Taxi
München/Berlin. Wenn sich jemand betrunken ins Taxi setzt und sich dort übergeben muss, dann muss er auch für die Reinigungskosten und den Verdienstausfall des Fahrers aufkommen. So entschied das Amtsgericht München am 2. September 2010 (AZ: 271 C 11329/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.



