Tipp des Monats

Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert

April 2024

 

Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“.

Der Kläger arbeitete von zu Hause aus und fuhr mit dem Fahrrad zu einem Supermarkt, um Lebensmittel für ein Mittagessen zu besorgen. Dabei stürzte er und zog sich unter anderem einen Schlüsselbein- und Rippenserienbruch zu.

Die Berufsgenossenschaft lehnte es ab, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Sie argumentierte, dass Wege zur Nahrungsaufnahme außerhalb der eigenen Wohnung nicht unter den Schutz der Wegeunfallversicherung fallen.

Das Sozialgericht bestätigte diese Auffassung und wies die Klage ab. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist eine Verrichtung dann als Arbeitsunfall anzusehen, wenn sie in ursächlichem Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit steht, und der Arbeitnehmer dabei einen Schaden erleidet.

Im vorliegenden Fall habe die Verrichtung - die Nahrungsaufnahme - nicht in ursächlichem Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit als Arbeitnehmer gestanden. Die Nahrungsaufnahme sei eine private Angelegenheit, die nicht durch die betriebliche Tätigkeit veranlasst gewesen sei. Der Kläger sei auch nicht im Rahmen seiner versicherten Tätigkeit unterwegs gewesen. Er befand sich in seiner Wohnung und nicht auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause.

Daran ändere auch die Neuregelung im Sozialrecht zum Home-Office nichts. Nach dieser Neuregelung seien auch Wege in der eigenen Wohnung versichert, wenn sie mit der versicherten Tätigkeit zusammenhingen. Diese Neuregelung gelte nur für Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme. Ein solcher Fall liege hier aber nicht vor.

Urteile

Hundehaltung in Mietwohnung muss erlaubt werden

Berlin. Vermeiter müssen Rücksicht auf die mit der Lebensplanung ihrer Mieter einhergehenden Bedürfnisse nehmen. Das Landgericht Hamburg stellte in diesem Zusammenhang fest, dass betagten Mietern die Erlaubnis, einen kleinen Hund in der Wohnung zu halten, nicht verwehrt werden kann (Az.: 334 S 26/01; 30. August 2001).

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Alleinige Haftung eines Fahrradfahrers bei grobem Fahrfehler

Meiningen/Berlin. Verhält sich ein Fahrradfahrer grob verkehrswidrig und verursacht dadurch einen Unfall, so haftet er zu 100 Prozent für dessen Folgen. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Meiningen vom 29.03.2007 (AZ: 4 S 177/06).

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Am Stau vorbei: Auf Grundstücksausfahrten achten!

Berlin. Wer an einem Stau vorbeifährt, muss auf Grundstücksausfahrten achten. Ansonsten trägt er bei einem Unfall den überwiegenden Teil des Schadens. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 25. November 2005 (AZ - 24 U 138/05 -) hervor.

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Anwaltskosten gehören zum Schadensersatz


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Statusverfahren, Prüfbescheide, Prüfungsbescheide, Rechtskraft,
Prüfungsanordnung, Nachzahlungsverpflichtung, Nachzahlung München/Berlin. Erschleicht jemand mehrfach eine Leistung und zeigt dadurch sein fehlendes Unrechtsbewusstsein, darf der andere einen Anwalt einschalten. Der Schädiger muss die Kosten dafür auch bezahlen, entschied das Amtsgericht München am 20. Mai 2011 (AZ: 163 C 5295/11), wie anwaltauskunft.de, ein Service des Deutschen Anwaltvereins, mitteilt.

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Auch auf Parkplätzen gilt die Straßenverkehrsordnung

Kenzingen/Berlin. Gerade beim Rückwärtsausparken aus einer Parkbucht muss ein Autofahrer besonders aufmerksam und stets bremsbereit sein. Kommt es zu einem Unfall, trifft ihn sonst unter Umständen die Hauptschuld. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgericht Kenzingen im Breisgau vom 29. Januar 2008 (AZ: 1 C 169/07).

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