Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Wegfall des Versicherungsschutzes bei Tuning
Berlin/Koblenz. Wer sein Auto tunt, verliert den Versicherungsschutz. Dies gilt selbst dann, wenn das durch das Tuning technisch veränderte Teil nicht ursächlich für den Unfall war. Es reicht aus, dass das Tuning insgesamt zu riskantem Fahren verleitet. Vor dem Wegfall des Versicherungsschutzes warnen Anwälte unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Juli 2006 (AZ: 10 U 56/06).
Read more...Autorennen auf eigene Gefahr!
Bei Wettkämpfen mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential haftet bei regelgerechtem Verhalten oder nur geringfügigen Regelverletzungen keiner der Teilnehmer für Schäden anderer Teilnehmer. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 02. April 2003 (AZ: VI ZR 321/02) hervor.
Bahnbetreiber haftet für ungesicherten Bahnübergang
Schleswig/Berlin. Ein Bahnübergang, den viele Reisende benutzen, muss besonders gesichert werden. Das Aufstellen von Warnschildern reicht nicht. Wird ein Reisender durch einen Zug verletzt, muss der Bahnbetreiber (mit-)haften. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig vom 23. Februar 2007 (AZ. 1 U 108/06).
Bei "Grün" nicht abbremsen - Auffahrender hat nicht immer Schuld
Berlin. Wer an einer grünen Ampel anfährt und plötzlich ohne erkennbaren Grund abbremst, haftet für den Schaden allein. Aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. vom 2. März 2006 (AZ - 3 U 220/05 -) geht hervor, dass somit nicht immer der Auffahrende schuld ist.
Bei Motordefekt andere Verkehrsteilnehmer warnen
Berlin. Wenn der Wagen durch einen Motordefekt immer langsamer wird, muss der betroffene Autofahrer die anderen Verkehrsteilnehmer warnen. Kommt es ohne eine Warnung zu einem Auffahrunfall, muss er den größten Teil des Schadens tragen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 31. Juli 2008 (AZ. 12 U 5/08).



