Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Hundehaltung in Mietwohnung muss erlaubt werden
Berlin. Vermeiter müssen Rücksicht auf die mit der Lebensplanung ihrer Mieter einhergehenden Bedürfnisse nehmen. Das Landgericht Hamburg stellte in diesem Zusammenhang fest, dass betagten Mietern die Erlaubnis, einen kleinen Hund in der Wohnung zu halten, nicht verwehrt werden kann (Az.: 334 S 26/01; 30. August 2001).
Read more...Auch für Fußgänger gilt die Straßenverkehrsordnung
Koblenz/Berlin. Ein Passant, der bei roter Fußgängerampel eine mehrspurige Straße überquert, hat bei einem Unfall keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dies ergeht aus eine wichtige Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 11. Dezember 2006 (AZ: 12 U 1184/04).
Auch mit Einparkhilfe Vorsicht beim Rückwärtsfahren
München/Berlin. Beim Rückwärtsfahren und –einparken muss ein Autofahrer besonders sorgfältig sein. Dazu gehört auch, dass er sich keinesfalls allein auf eine technische Einparkhilfe verlässt. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts München vom 19. Juli 2007 (AZ: 275 C 15 658/07).
Auf dem "Beschleunigungsstreifen" vergisst so mancher seine Wartepflicht
Naumburg/Berlin. Wer seine Auffahrt auf eine Autobahn rücksichtslos erzwingen will, kann bei einem Unfall unter Umständen zur Kasse gebeten werden. Er verstößt dabei nicht nur gegen das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme, sondern missachtet dabei auch die Vorfahrt des fließenden Verkehrs und verletzt seine Wartepflicht. Darauf machen Rechtsanwälte aufmerksam und verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 15. September 2006 (AZ. 10 U 16/06).
Autofahrer müssen Rücksicht auf Fußgänger nehmen
Berlin. Ein Autofahrer darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass sich ein erwachsener Fußgänger verkehrsgerecht verhält. Der Autofahrer muss aber sofort reagieren, wenn offensichtlich ist, dass sich eine gefährliche Situation anbahnt. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Rostock vom 23. September 2005 (Az.: 8 U 88/04) hervor.



