Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Vorsicht bei Freundschafts- oder Partnervermittlern
Aachen/Berlin. Wenn man sein privates Glück mit professioneller Hilfe sucht, sollte man auch auf den Preis schauen. Ein Freundschaftsvermittlungsvertrag, in dem für zwei Adressen 2.500 Euro verlangt werden, ist sittenwidrig. Zumal wenn – wie meist – keinerlei Gewähr dafür besteht, dass es zwischen den benannten Personen zu einer Einigung kommt oder auch nur eine Vermittlungswilligkeit gegeben ist. Die Höhe der Vergütung steht in jedem Fall in keinem Verhältnis zu den lediglich zwei genannten Adressen. Dies geht aus ein Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 26. März 2009 (AZ: 104 C 350/08) hervor.
Read more...Gefährliche Ausnahme bei der Winterreifenpflicht
- 50 Prozent längere Bremswege für LKW´s, Busse und Rettungsfahrzeuge -
Berlin. Bei der nun geltenden Regelung zur Winterreifenpflicht gibt es eine gefährliche Lücke im Gesetz. Demnach müssen LKW´s, Busse, Polizei-, Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge nur auf der Antriebsachse mit Winterreifen ausgerüstet sein. Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin. In der Praxis bedeutet die Ausnahmeregelung einen verlängerten Bremsweg. Wenn auf allen Achsen entsprechende Winterbereifung besteht, dass würde sich der Bremsweg um rund 50 % verringern. Denn die Gefahr besteht in der Regel nicht beim Anfahren, sondern beim Bremsen.
Geldbuße darf nicht verdoppelt werden
Berlin. Eine Geldbuße darf nicht ohne weiteres vom Gericht verdoppelt werden, wenn auf ein Fahrverbot verzichtet wird. Das geht aus einem Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken vom 22. Februar 2006 (Az.: 1 Ss 10706) hervor.
Gemeinde muss Gefahrenstellen öfter streuen
Berlin. Eine Gemeinde haftet für einen Glatteisunfall, wenn eine Gefahrenstelle nicht ausreichend bestreut wurde. Gegebenenfalls müsse nachgestreut werden, wenn das Streusalz wegen Schmelzwasser nicht mehr wirkt, entschied das Oberlandesgericht Hamm am 20. Januar 2006 (AZ - 9 U 169/04). Den Autofahrer trifft aber ein erhebliches Mitverschulden, wenn er zu schnell gefahren ist.
Gericht: Freilaufender Schäferhund gefährlicher als angeleinter Pudel!
- Kein Mitverschulden wegen eines angeleinten Hundes -
Ein Hundehalter, der mit seinem angeleinten Hund spazieren geht, trifft kein Mitverschulden, wenn er infolge eines auf seinen Hund zu rennenden nicht angeleinten Hundes stürzt. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart vom 16. April 2002 (AZ: 10 U 205/01) hervor.



