Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
|
April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Vorsicht bei Freundschafts- oder Partnervermittlern
Aachen/Berlin. Wenn man sein privates Glück mit professioneller Hilfe sucht, sollte man auch auf den Preis schauen. Ein Freundschaftsvermittlungsvertrag, in dem für zwei Adressen 2.500 Euro verlangt werden, ist sittenwidrig. Zumal wenn – wie meist – keinerlei Gewähr dafür besteht, dass es zwischen den benannten Personen zu einer Einigung kommt oder auch nur eine Vermittlungswilligkeit gegeben ist. Die Höhe der Vergütung steht in jedem Fall in keinem Verhältnis zu den lediglich zwei genannten Adressen. Dies geht aus ein Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 26. März 2009 (AZ: 104 C 350/08) hervor.
Read more...Kein Fahrverbot bei übersehbarem Verkehrszeichen
Berlin. Von der Verhängung eines Fahrverbots kann abgesehen werden, wenn der einzige Hinweis auf den Beginn einer 30 km/h-Zone leicht übersehen werden kann. Dies geht aus einem Beschluss des Amtsgerichts Hanau vom 08. Juni 2006 (AZ - 2965 Js.Owi 5308/05 - 54 Owi) hervor. Der Betroffene darf aber keine Eintragung in Flensburg haben.
Kein Fahrverbot trotz Fahrerflucht
Berlin. Auch bei einer Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort kann das Gericht von einem Fahrverbot absehen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Amberg vom 2. Februar 2006 (Az.: 3 Ns 103 Js 7897/2005) hervor.
Kein Fahrverbot zwei Jahre nach der Tat
Bayreuth/Berlin. Wer wiederholt zu schnell fährt, muss dann nicht mit einem Fahrverbot rechnen, wenn zwischen Tat und Zeitpunkt der Verurteilung rund zwei Jahre vergangen sind. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bayreuth vom 01. Februar 2008 (AZ: 8 OWi 149 Js 7458/06) hervor.
Kein Mitverschulden durch Nichtragen eines Radhelms
Saarbrücken/Berlin. Trägt ein Radfahrer keinen Fahrradhelm, trifft ihn bei einem Unfall kein Mitverschulden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn er sich als sportlich ambitionierter Fahrer besonderen Risiken aussetzt oder wenn er aufgrund seiner körperlichen Verfassung besonders gefährdet ist. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 09. Oktober 2007 (AZ: 4 U 80/07) hervor.



