Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Fotografieren erlaubt
München/Berlin. Ein Mieter hat Anspruch auf Einsicht in die Belege seiner Nebenkostenabrechnung. Das umfasst auch das Anfertigen von Ablichtungen mit technischen Hilfsmitteln wie Fotoapparat oder Scanner, soweit die Belege dabei nicht beschädigt werden. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Verweis auf ein Urteil des Amtsgerichts München vom 21. September 2009 (AZ: 412 C 34593/08).
Read more...Mithaftung bei unbeleuchtet abgestelltem Anhänger
Berlin. Wer innerhalb einer geschlossenen Ortschaft einen Anhänger abstellt muss ihn beleuchten. Sonst haftet er bei einem Auffahrunfall für den entstandenen Schaden mit. Und zwar selbst dann, wenn eine Straßenlaterne in der Nähe den Anhänger beleuchtet hat. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Eschwege vom 13. Oktober 2006 (AZ: - 2 C 772/06 (10)).
Notorisches Falschparken kann den Führerschein kosten
Berlin. Auch auf Verstöße gegen Parkvorschriften können Punkte in Flensburg folgen. Wer über 18 Punkte gesammelt hat, muss den Führerschein abgeben. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für Nordrhein-Westfalen vom 18. Januar 2006 (AZ - 16 B 2137/05 -).
Pflicht zur Benutzung verschiedener Münzen bei Parkscheinautomaten
Berlin. Nimmt ein Parkscheinautomat eine Münze nicht an, muss der Betroffene mit anderen Münzen versuchen, den Parkschein zu lösen. Wenn er nur eine Münze dabei hat, ist das sein Pech. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 29. August 2005 (AZ - 3 Ss Owi 576/05) hervor.
Privatparkplatz: Kein Ersatz für Standgebühren bei freiem anderem Stellplatz
Erkelenz/Berlin. Wenn ein Grundstückseigentümer auf seinem Grundstück ein falsch parkendes Fahrzeug berechtigterweise abschleppen lässt, kommen möglicherweise Kosten auf ihn zu. Die Standgebühr beim Abschleppunternehmen muss ihm nur dann ersetzt werden, wenn das Auto nicht auf einen freien Stellplatz versetzt werden konnte. Die „reinen“ Abschleppkosten müssen jedoch in jedem Fall ersetzt werden. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Erkelenz vom 16. Januar 2007 (AZ: 6 C 446/06).



