Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Betriebsratsmitglieder für Schulungen freistellen
Aachen/Berlin (DAV). Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Schulungen. Der Arbeitgeber muss sie dafür freistellen. Dies gilt auch für mehrtägige Fortbildungsmaßnahmen. Ein Betriebsratsmitglied muss sich nicht auf ein eintägiges Seminar beschränken. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Aachen vom 25. Februar 2017 (AZ: 8 BVGa 3/19). Das Mitglied des Betriebsrats hat auch einen eigenen Spielraum, welche Schulungsmaßnahme es auswählt, so die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
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Kinder müssen nur in Gefahrensituationen an die Hand genommen werden
Berlin. Kinder müssen von ihren Eltern auf Gehwegen nur in besonderen Gefahrensituationen an die Hand genommen werden. Läuft eine Mutter ihrem Kind auf eine befahrene Straße nach, ohne auf herannahende Autos zu achten, handelt es sich um einen Schutzreflex, der kein Mitverschulden begründet. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 18. Juli 2006 hervor (Aktenzeichen: 4 U 239/05 - 132 -).
Kleine Schlaglöcher zulässig
Berlin. Eine Straße mit geringer Bedeutung für den Verkehr muss nicht von kleineren Löchern im Straßenbelag freigehalten werden. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Bonn vom 25. September 2006 (AZ - 1 U 175/06 -) hervor.
Kollision eines Radfahrers mit auf Gehweg geparktem Motorroller: Rollerfahrer muss nicht haften
Nürnberg-Fürth/Berlin. Kollidiert ein Radfahrer wegen eines geplatzten Reifens mit einem unerlaubt auf dem Gehweg abgestellten Motorroller, muss der Halter des Rollers nicht haften. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26. Juli 2007 (AZ. 2722/07).
Linksabbieger muss vorsichtig sein - Schadensersatz auch für schnellen Gegenverkehr
Berlin. Autofahrer müssen beim Linksabbiegen aufpassen. Sonst droht die Schadensersatzpflicht, und diese selbst dann, wenn der Gegenverkehr zu schnell gefahren ist. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Plön vom 14. Dezember 2005 (AZ - 2 C 1197/04 -) hervor.



