Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Gurtpflicht und Handyverbot auch bei kurzem Stopp
Berlin. Auch bei einem kurzen Stopp vor einer roten Ampel darf der Autofahrer seinen Gurt nicht öffnen und sein Mobiltelefon nicht benutzen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 24. November 2005 (Az.: 211 Ss 111/05) hervor.
Read more...Unfall im Ausland - Warnweste in immer mehr EU-Staaten Pflicht
Berlin. Wer mit dem Auto im europäischen Ausland unterwegs ist, sollte sich vorher vergewissern, ob dort eine Warnwestenpflicht besteht. In immer mehr EU-Ländern muss eine Warnweste getragen werden, wenn auf der Autobahn oder einer Landstraße das Auto nach einem Unfall bzw. einer Panne verlassen wird.
Unfallflucht: Gerichte stellen weiter strenge Anforderungen
Hamm/Frankfurt. Die deutsche Justiz ist weiterhin streng zu Autofahrern, die nach einer Kollision die Unfallstelle verlassen. Insbesondere an die Warte- und Aufklärungspflicht werden hohe Anforderungen gestellt. Dies zeigen Urteile des Oberlandesgerichts Hamm vom 07. Februar 2003 (AZ: 20 U 193/02) und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 12. September 2003 (AZ: 3 U 210/01).
Unübersichtliche Engstelle auf der Fahrbahn: Erhöhte Sorgfaltspflicht für Wartepflichtigen und bevorrechtigten Fahrer
Berlin. An einer unübersichtlichen Engstelle auf einer Straße hat der Fahrer, auf dessen Fahrbahn sich das Hindernis befand, besondere Sorgfaltspflichten. Allerdings ist auch der bevorrechtigte Fahrer auf der anderen Fahrbahn zu besonderer Sorgfalt und Rücksichtnahme verpflichtet. Dies ergeht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 02. Juli 2007 (AZ. 22 U 198/06).
Verkehrsrechtsticker der Deutschen Anwaltauskunft
I. Unfall beim Überholen: "Unklare Verkehrslage" unklar
Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, muss der Überholende auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge zum Überholen ausscheren. Wegen dieser unklaren Verkehrssituation muss er durch hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: IX U 195/00 vom 26. Juli 2001).



