Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Verdacht auf Rauschgifthandel als Kündigungsgrund
Frankfurt a.M./Berlin (DAV). Der Mieterschutz ist wichtig – jeder, der schon einmal unfreiwillig seine Wohnung verlassen musste, wird dies bestätigen. Denn auch wenn man die Interessen des Vermieters nachvollziehen kann, so ist es doch eine erhebliche Belastung eine Wohnung gegen seinen Willen räumen zu müssen. Dies berücksichtigt auch das deutsche Mietrecht, denn es ist einem Vermieter nur dann möglich eine Wohnung zu kündigen, wenn ein Grund vorliegt oder ein berechtigtes Interesse besteht.
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Zu langsam auf der Autobahn - bei Unfall Mithaftung
Wilhelmshaven. Nicht nur Raser werden bei Unfällen auf der Autobahn zur Mithaftung herangezogen. Gleiches gilt auch für Fahrer, die zu langsam auf der Schnellstraße unterwegs sind. Dies zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Wilhelmshaven.
Zwei Jahre nach der Tat: Keine erhöhte Geldbuße beim Absehen von Fahrverbot
Berlin/Hamm. In einem Rechtsbeschwerdeverfahren ist es generell möglich, von einem bereits erlassenen Fahrverbot abzusehen, dafür aber die verhängte Geldbuße zu erhöhen. Eine solche Erhöhung kommt aber grundsätzlich nicht in Betracht, wenn zwischen der Tat und dem Gerichtsurteil ein großer zeitlicher Abstand liegt. Dies ergeht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 02. Juli 2007 (AZ: 3 Ss OWi/360/07).
„Betreten auf eigene Gefahr“ gilt auch im Wald
Düsseldorf/Berlin. Waldbesucher müssen sich den örtlichen Gegebenheiten anpassen, das heißt auf plötzliche Hindernisse gefasst sein und rechtzeitig reagieren können. Wer dies nicht beachtet, kann für einen Unfall nicht den Waldbesitzer verantwortlich machen. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in seinem Urteil vom 9. Januar 2008 (AZ: 19 U 28/07).
Änderung im Schadensersatzrecht I.: Verbesserte Stellung von Kindern im Straßenverkehr
Berlin. Am 01. August 2002 tritt das Schadensersatzersatzrechtsänderungsgesetz in Kraft. Damit wird die Stellung von Kindern im Straßenverkehr erheblich verbessert. Zukünftig kann Kindern bis zu 10 Jahren kein Mitverschulden mehr entgegen gehalten werden, wenn sie von Kraftfahrzeugen angefahren werden.



