Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Gurtpflicht und Handyverbot auch bei kurzem Stopp
Berlin. Auch bei einem kurzen Stopp vor einer roten Ampel darf der Autofahrer seinen Gurt nicht öffnen und sein Mobiltelefon nicht benutzen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 24. November 2005 (Az.: 211 Ss 111/05) hervor.
Read more...Überhöhte Geschwindigkeit: Fahrer unbekannt – Halter muss Fahrtenbuch führen
Mainz/Berlin (DAV). Kann nach einem Verkehrsverstoß der Fahrer nicht ermittelt werden, wird unter Umständen der Halter verpflichtet, ein Fahrtenbuch zu führen. Über eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz vom 8. November 2019 (AZ: 3 L 1039/19.MZ) informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Neuwagen als Entschädigung für Schummel-Diesel
Köln/Berlin (DAV). Geschädigte im Dieselskandal können auch ein neues Nachfolgemodell bekommen, wenn es das Vorgängermodell nicht mehr gibt. Auch so kann der Gewährleistungsanspruch erfüllt werden. Betroffene müssen sich aber dann den Nutzungsvorteil des bisherigen Wagens anrechnen lassen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 2. April 2020 (AZ: 18 U 60/19).
Unfallopfer muss Nummernschild nicht nennen können
Frankfurt/Berlin (DAV). Zur Identifizierung des Unfallgegners muss der Geschädigte nicht zwingend das amtliche Kennzeichen kennen. Die Firmenaufschrift, das Logo oder die Webadresse können ausreichend sein. Wenn daraus mit gewisser Wahrscheinlichkeit der Halter nachgewiesen werden kann, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am 31. März 2020 (AZ: 13 U 226/15). Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Elf Mal geblitzt in einer Stunde: Das wird teuer
München/Berlin (DAV). Wer geblitzt wird, muss zahlen. Ab dem dritten Tempoverstoß handelt man mit Vorsatz, und dies macht die Sache dann noch teurer. Dies hat das Amtsgericht München am 1 März 2019 (AZ: 953 OWi 435 Js 216208/18) entschieden und den Verkehrssünder zu einer Gesamtgeldbuße von 1.504 Euro und drei Monaten Fahrverbot verurteilt.
In dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall war der Anlagenmechaniker mit seinem Peugeot nachts elfmal geblitzt worden. Er überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen 34 km/h und 61 km/h.



