Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
BGB §§ 1361a, 1361b, 1375 Abs. 2 S. 2, 1379 Abs. 1 S. 1, 1567 Getrenntleben zweier Eheleute innerhalb der gemeinsamen ehelichen Wohnung
1. Ein Höchstmaß an räumlicher Trennung innerhalb einer gemeinsamen Wohnung kann auch dann noch angenommen werden, wenn die Eheleute nur vereinzelte gemeinsame Mahlzeiten mit den gemeinsamen Kindern einnehmen.
2.Durch die Trennung muss eine Zäsur in den individuellen ehelichen Lebensverhältnissen feststellbar sein, wonach die ehetypischen Gemeinsamkeiten aufgegeben sind und zwischen den Eheleuten, anders als vor der Trennung, nur noch ganz vereinzelte Gemeinsamkeiten zustande kommen, die nicht mehr über diejenigen einer bloßen Zweckgemeinschaft hinausgehen.
(Leitsätze der DNotI-Redaktion)
OLG Brandenburg, Beschl. v. 10.8.2020 – 13 UF 122/17
Kaufpreisminderung wegen eines zu engen Tiefgaragenstellplatzes
Braunschweig/Berlin (DAV). Ein Tiefgaragenstellplatz, auf dem man nicht mit einem gehobenen Mittelklassefahrzeug parken kann, ist zu eng und damit untauglich. Wegen dieses Mangels kann der Kaufpreis bis zu zwei Drittel gemindert werden. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 20. Juni 2019 (AZ: 8 U 62/18).
Der Mann hatte mit einer Eigentumswohnung auch einen Stellplatz in der Tiefgarage gekauft. Dieser allein kostete rund 20.000 Euro. Der Stellplatz maß an der engsten Stelle nur 2,50 Meter und war damit nach Ansicht des Mannes zu schmal für ein müheloses Einparken. Er verlangte daher vom Bauträger zwei Drittel des Kaufpreises zurück.
Schadensersatz und Schmerzensgeld bei über Radweg gespannter Slackline
Karlsruhe/Berlin (DAV). Wer ein Seil, Band oder Ähnliches über einen Radweg spannt, haftet bei einem Unfall voll auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dies gilt auch für das Sportband Slackline. Man darf nicht damit rechnen, dass Radfahrer automatisch das drei bis fünf Zentimeter breite Band erkennen.
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 16. Juli 2019 (AZ: 14 U 60/16).
„Polizeiflucht“ wird wie illegales Autorennen bestraft
Stuttgart/Berlin (DAV). Wer vor der Polizei flieht, erfüllt unter anderem den seit dem 13. Oktober 2017 geltenden neuen Straftatbestand „verbotene Kraftfahrzeugrennen". Die Risiken sind vergleichbar, auch wenn die „Polizeiflucht" nicht das Ziel eines Wettbewerbs – den Sieg – verfolgt, sondern das Ziel die gelungene Flucht ist. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 4. Juli 2019 (AZ: 4 Rv 28 Ss 103/19), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Segway-Fahrer haftet bei Unfall mit Fußgänger auf Fuß- und Radweg
Berlin/Koblenz (DAV). Fußgänger haben auf einem kombinierten Fuß- und Radweg gegenüber Elektrokleinstfahrzeugen wie etwa Segways absoluten Vorrang. Ein Segway-Fahrer muss seine Fahrweise und Fahrgeschwindigkeit anpassen. Er darf den Fußgänger weder behindern noch gefährden. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz am 16. April 2019 (AZ: 12 U 692/18).



