Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Streit um Umgangsrecht – Kindeswille kann Ausschlag geben
Brandenburg/Berlin (DAV). Streiten Eltern um das Umgangsrecht, spielt auch der Kindeswille eine Rolle. Lehnt das Kind stabil, zielorientiert und autonom den Umgang ab, kann das Gericht etwa einen befristeten Umgangsausschluss anordnen. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 19. April 2022 (AZ: 9 UF 209/21).
Das 2011 geborene Mädchen lebt bei der Mutter. Die Eltern stritten hochemotional und verletzend um das Umgangsrecht des Vaters. Der Vater thematisierte gegenüber dem Kind immer wieder die elterlichen Streitpunkte. Im Laufe des Streits entwickelte die Tochter eine immer vehementere Ablehnung der Umgangskontakte mit ihrem Vater bis schließlich hin zu einer totalen Verweigerung.
Das Gericht entschied, den Umgang zwischen Vater und Tochter für zwei Jahre auszuschließen. Die in Ausnahmefällen gegebenen Voraussetzungen für einen Ausschluss lägen hier vor. Die Tochter lasse bereits seit längerem eine solche Verweigerungshaltung erkennen, dass ein Umgang ihr Kindeswohl massiv gefährden würde.
Die Richter betonten, dass bei einer solchen Entscheidung auch der Willen des Kinds eine Rolle spiele – je älter das Kind, desto mehr. Seine wachsende Fähigkeit zu eigener Willensbildung und selbständigem Handeln sei zu berücksichtigen, damit es sich zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit entwickeln könne. Ein erzwungener Umgang könne unter Umständen mehr Schaden verursachen als Nutzen bringen. Dies gelte umso mehr, wenn das Kind Loyalitätskonflikten ausgesetzt sei. Bloße Widerstände des Kinds oder dessen Lustlosigkeit am Umgang könnten den Ausschluss allerdings nicht rechtfertigen.
Vorsicht bei Wegen an Baustellen
Coburg/Berlin. Eine in einer Baustelle ausgelegte Schaltafel (Holztafel mit Metallrahmen) sollte man nur dann als Weg benutzen, wenn sie nicht erkennbar nass und rutschig ist. Ansonsten riskiert man nicht nur einen Sturz. Gibt es einen gefahrloseren Weg, kann man auch niemanden für die Folgen eines Sturzes haftbar machen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Coburg vom 18. Juni 2008 (AZ: 12 O 611/07).
Vorsicht mit Kleincomputern im Straßenverkehr
Berlin. Wer beim Autofahren mit einem Organizer hantiert, mit dem man auch telefonieren kann, muss - genau wie beim Telefonieren mit dem Handy - mit einem Bußgeld rechnen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27. November 2006 (AZ: 3 SS 219/05) hervor.
Weihnachtsferien: Kindersicherung im In- und Ausland
Berlin. Wer die deutschen Vorschriften über die Kindersicherung in Fahrzeugen befolgt, liegt in ganz Europa richtig. Für nicht richtig gesicherte Kinder ist ein Bußgeld zu zahlen.
Wer auffährt hat nicht immer Schuld
Berlin. Auch bei einem Auffahrunfall ist nicht von vornherein der Auffahrende immer Schuld, wie viele Autofahrer zu Unrecht vermuten. So urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt vom 2. März 2006 (Az.: 3 U 220/2005).



