Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Verkehrswidrig in Auffahrt geparkt - Mithaftung bei Unfall
Berlin. Wer sein Auto verkehrswidrig in einer Grundstücksausfahrt abstellt, parkt gefährlich. Wenn er ein hinausfahrendes Fahrzeug behindert, haftet er bei einem Unfall mit. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt vom 21. Juli 2006 (32 C 518/06-22).
Read more...Radfahren: Hindernisse überfahren auf eigene Verantwortung
München/Berlin. Wer als Radfahrer über ein Hindernis fährt, tut dies auf eigene Gefahr. Kommt es zu einem Unfall, muss er selbst für den Schaden aufkommen. So entschied das Amtsgericht München in einem Urteil vom 16. Oktober 2007 (AZ: 232 C 7920/07).
Riskantes Motorradfahren in Gruppen kann bei Unfall zu Haftungsausschluss führen
Brandenburg/Berlin. Fahren Motorradfahrer im Pulk und haben vorher verabredet, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten, bekommen Sie bei einem Auffahrunfall innerhalb der Gruppe keinen Schadensersatz. In solchen Fällen ist von einem gegenseitigen Haftungsverzicht auszugehen. Dies ergeht aus einem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 28. Juni 2007 (AZ. 12 U 2009/06).
Rodeln im Park auf eigene Gefahr! Winterzeit-Rodelzeit:
Hamm/Berlin. Wenn ausreichend Schnee vorhanden ist, tummeln sich die Rodler in den städtischen Parks. Dabei stellt sich bei Stürzen die Frage, ob die Stadt in einem Stadtpark verpflichtet ist, z. B. auf einen Absatz im Hang hinzuweisen. Das Oberlandesgericht Hamm entschied am 3. September 2010 (AZ: I-9 U 81/10), dass die Stadt nicht verpflichtet ist, potentielle Rodler im Stadtpark auf einen solchen Absatz hinzuweisen oder diesen Hang fürs Rodeln zu sperren.
Schleudertrauma auch bei geringen Geschwindigkeiten möglich
Rüdesheim/Berlin. Auch bei Unfällen mit geringen Geschwindigkeiten und einer Geschwindigkeitsänderung unter Harmlosigkeitsgrenze kann es zu Verletzungen der Halswirbelsäule kommen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Rüdesheim vom 21. Mai 2008 (AZ: 3 C 394/05) hervor.



