Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Auto während Probefahrt geklaut – „gutgläubiger“ Erwerb möglich?
Celle/Berlin (DAV). Ein Käufer von Diebesgut kann dies meist nicht gutgläubig erwerben und muss es zurückgeben. Etwas anderes gilt, wenn ein Auto nach einer Probefahrt nicht zurückkommt. Wer einem Kaufinteressenten einen Pkw für eine unbegleitete Probefahrt überlässt, riskiert im schlimmsten Fall den Verkauf des Wagens. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 12. Oktober 2022 (AZ: 7 U 974/21).
Ein „Kunde“ wollte mit dem Audi Q5 eine einstündige Probefahrt machen und brachte den Wagen nicht ins Autohaus zurück. Der Mann hatte falsche Personalien angegeben, er inserierte das Auto bei Ebay und verkaufte es schließlich für 31.000 Euro in bar. Als der Betrug aufflog, übergab der Käufer den Wagen zwei Wochen später der Polizei. Das Autohaus verkaufte den Audi anschließend für 35.000 Euro. Der getäuschte Käufer verlangte nun diese Summe und bekam das Geld auch. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hatte er von dem „Betrüger" wirksam das Eigentum an dem Wagen erlangt. Zwar könne grundsätzlich nur der Eigentümer wirksam über eine Sache verfügen. „Übergibt ein Nichtberechtigter die Kaufsache (Auto) aber beim Verkauf an den Käufer, kann dieser auch dann Eigentümer werden, wenn die Sache tatsächlich nicht dem Verkäufer gehörte,“ so das Gericht.
So sei es hier gewesen. Das Fahrzeug war nicht beim Autohaus gestohlen worden. Vielmehr hatte das Autohaus selbst den Audi dem Betrüger übergeben. Ein sogenannter gutgläubiger Erwerb von einem Nichtberechtigten scheide nur aus, wenn die Kaufsache dem wahren Eigentümer gestohlen wurde oder ihm sonst abhanden gekommen ist. Das Autohaus hatte den Besitz an dem Pkw aber freiwillig aufgegeben. Daran änderte auch die eingebaute SIM-Karte nichts. Diese Ortungsmöglichkeit stehe einer Begleitung bei der Probefahrt schon deshalb nicht gleich, weil eine Ortung nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung über die Polizei und den Hersteller möglich gewesen wäre. Sie schließe einen gutgläubigen Erwerb des Wagens daher nicht aus.
Da dem Käufer auch täuschend echt aussehende Papiere übergeben wurden, schied der gutgläubige Erwerb auch nicht aus. Der Verkauf eines gebrauchten Pkw auf der Straße gegen Bargeld sei nicht unüblich und musste keinen Verdacht erwecken, zumal der Kaufpreis nicht auffallend günstig war. Autohäuser sollten daher bei Probefahrten vorsichtig sein, raten die DAV-Verkehrsrechtsanwälte und Anwältinnen.
Kein Regelfahrverbot bei erheblicher Belastung des Betroffenen
Berlin. Ein Gericht kann von einem eigentlich gesetzlich zwingend vorgesehenen Regel-Fahrverbot absehen, wenn der Vorfall zugunsten des Betroffenen wesentliche Besonderheiten aufweist und ein Fahrverbot zu einer besonderen Belastung des Autofahrers führen würde. Dies geht aus einen Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 05. September 2005 (AZ - 1 Ss 84/05) hervor.
Kein absolutes Fahrverbot für Feuerwehrmann
Düsseldorf/Berlin. Erhält jemand wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein einmonatiges Fahrverbot, können bestimmte Fahrzeuge von diesem Verbot ausgenommen werden – zum Beispiel bei einem Feuerwehrmann Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und Krankenwagen. Dies ergeht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24. September 2007 (AZ. IV – 2 Ss (OWi) 118/07).
Keine Unfallflucht bei Pannen beim Be- und Entladen eines LKWs
Berlin. Wenn beim Be- oder Entladen ein Gegenstand von einem LKW fällt und dabei ein daneben stehendes Fahrzeug beschädigt wird, so gilt dies nicht als Verkehrsunfall. Macht sich der LKW-Fahrer davon, gilt dies somit nicht als Fahrerflucht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten vom 16. Juli 2008 (AZ: (290 Cs) 3032 PLs 5850/08 (145/08)) hervor.
Keine Vorfahrt auf Verteilerfahrbahnen
Köln/Berlin. Auf so genannten Verteilerfahrbahnen, die den Übergang von einer Autobahn auf die andere ermöglichen, gibt es keine Vorfahrtsregeln. Alle Fahrer haben die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Verständigung, um einen reibungslosen und unfallfreien Ablauf sicherzustellen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. November 2006 (AZ: 14 U 10/06) hervor.



