Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Verdacht auf Rauschgifthandel als Kündigungsgrund
Frankfurt a.M./Berlin (DAV). Der Mieterschutz ist wichtig – jeder, der schon einmal unfreiwillig seine Wohnung verlassen musste, wird dies bestätigen. Denn auch wenn man die Interessen des Vermieters nachvollziehen kann, so ist es doch eine erhebliche Belastung eine Wohnung gegen seinen Willen räumen zu müssen. Dies berücksichtigt auch das deutsche Mietrecht, denn es ist einem Vermieter nur dann möglich eine Wohnung zu kündigen, wenn ein Grund vorliegt oder ein berechtigtes Interesse besteht.
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Verkehrs-Rechtsportale: Offline geblitzt, online richtig beraten?
Berlin (DAA). Da hat man einmal nicht aufgepasst oder war in Eile – und schon blitzt es und wenig später landet der Bußgeldbescheid im Briefkasten. Wer dagegen vorgeht, kann unter Umständen um die Strafe herumkommen. Online-Portale bieten Autofahrern dabei Hilfe an und bewerben sich als günstige Alternative zur anwaltlichen Beratung. Warum das oft falsche Versprechungen sind, zeigt ein Film von anwaltauskunft.de.
Autounfall: Andere Länder, andere Rechtsordnungen
Berlin (DAA). Ein Autounfall ist immer ein Schock, selbst wenn niemand zu Schaden kommt. Passiert der Unfall im Ausland, sind am Unfallort die gleichen Schritte vonnöten wie in Deutschland. Damit die Schadensregulierung möglichst einfach vonstattengeht, sollten Autofahrer einen europäischen Unfallbericht dabeihaben, wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert.
Das Formular ist in vielen europäischen Sprachen erhältlich und erlaubt es den Beteiligten, den Unfallhergang und die Daten der Unfallgegner jeweils in ihrer Landessprache festzuhalten. Es steht im Internet kostenlos zum Download bereit.
Handyverstoß durch Gafferfotos
Castrop-Rauxel/Berlin (DAV). Wer an einem Unfall vorbeifährt und Fotos oder Videos macht, begeht einen Handyverstoß. Üblicherweise erhält der Gaffer dafür 100 Euro Geldbuße. Diese kann erhöht werden, wenn bereits ein früherer Verkehrsverstoß vorliegt. Auch wird ein Punkt in Flensburg fällig, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Sie verweist auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Castrop-Rauxel vom 29. Januar 2019 (AZ: 6 OWi 313/18).
Absehen vom Fahrverbot wegen Nebentätigkeit?
Dortmund/Berlin (DAV). Negative Auswirkungen auf den Beruf können dazu führen, von einem Fahrverbot abzusehen. Stattdessen wird dann die Geldbuße erhöht. Geht es jedoch lediglich um einen Nebenjob, liegt eine „berufliche Härte" in der Regel nicht vor, so dass das Fahrverbot nicht wegfällt. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund vom 16. Oktober 2018 (AZ: 729 OWi – 257 Js 1462/18 – 219/18).



