Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Städte und Gemeinden müssen Pflasterflächen regelmäßig kontrollieren
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Hamm/Berlin (DAV). Die Kommunen müssen dafür sorgen, dass niemand gefährdet wird, der Fußwege und Straßen benutzt. Stürzt man dennoch über eine Unebenheit, haftet die Stadt aber nicht automatisch. Die Kontrollpflicht besteht nicht täglich. Kann die Gemeinde darlegen, dass sie den Gehweg in zeitlicher und örtlicher Hinsicht ausreichend kontrolliert hat, haftet sie nicht. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 16. Oktober 2020 (AZ: 11 U 72/19). |
Kenntnis von Verkehrsregelung reicht – Verkehrsschild muss nicht gesehen werden
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Stuttgart/Berlin (DAV). Wer Fußgängerzonen kennt, kann sich nicht auf fehlende Verkehrsschilder für diese Bereiche berufen. Wenn man trotzdem dort entlangfährt, muss man das entsprechende Bußgeld auch zahlen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) weist auf ein Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 18. Januar 2021 (AZ: 18 OWi 65 Js 122813/20) hin.
Der Mann war schon mehrfach mit dem Verkehrsrecht in Konflikt geraten und fuhr mit seinem Rad in eine Fußgängerzone. Daraufhin wurde eine Geldbuße verhängt, die er zurückweisen wollte. Er sei bei seiner Fahrt nicht an einem entsprechenden Verkehrsschild vorbeigefahren. Er räumte aber ein, die Fußgängerzone zu kennen.
Deshalb verurteilte das Amtsgericht den Radfahrer wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße von 25 Euro. Es spiele keine Rolle, dass der Betroffene selbst an keinem entsprechenden Verkehrsschild vorbeifuhr. Objektiv sei die Straße auf ihrer gesamten Länge für den Radverkehr gesperrt. Das sei unabhängig von der Frage, an welcher Stelle man auf die Straße einfahre. Dem Betroffenen sei bewusst gewesen, dass es sich bei der gesamten Straße um eine Fußgängerzone handele. Er könne sich daher nicht darauf berufen, dass an seiner Fahrstrecke kein entsprechendes Zeichen angebracht gewesen sei. Da der Betroffene jedoch davon ausgegangen sei, dass das Verbot aufgrund seines Fahrwegs für ihn nicht gelte, ging das Gericht von Fahrlässigkeit aus.
Den Betroffenen müssen für die Ahndung von Verkehrsverstößen die Vorschriften bekannt sein, so die DAV-Verkehrsrechtsanwälte. In der Regel geschieht das durch Beschilderung. Fahre man an keinem Verkehrszeichen vorbei, müssten andere Anhaltspunkte dazu kommen, um ein Bußgeld zu rechtfertigen.
Information: www.verkehrsrecht.de



