Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
BGB §§ 1361a, 1361b, 1375 Abs. 2 S. 2, 1379 Abs. 1 S. 1, 1567 Getrenntleben zweier Eheleute innerhalb der gemeinsamen ehelichen Wohnung
1. Ein Höchstmaß an räumlicher Trennung innerhalb einer gemeinsamen Wohnung kann auch dann noch angenommen werden, wenn die Eheleute nur vereinzelte gemeinsame Mahlzeiten mit den gemeinsamen Kindern einnehmen.
2.Durch die Trennung muss eine Zäsur in den individuellen ehelichen Lebensverhältnissen feststellbar sein, wonach die ehetypischen Gemeinsamkeiten aufgegeben sind und zwischen den Eheleuten, anders als vor der Trennung, nur noch ganz vereinzelte Gemeinsamkeiten zustande kommen, die nicht mehr über diejenigen einer bloßen Zweckgemeinschaft hinausgehen.
(Leitsätze der DNotI-Redaktion)
OLG Brandenburg, Beschl. v. 10.8.2020 – 13 UF 122/17
Links abbiegender Fahrradfahrer haftet bei Unfall allein
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Düsseldorf/Berlin (DAV). Die in der StVO verankerte doppelte Rückschaupflicht gilt auch für Radfahrer. Jeder Verkehrsteilnehmer muss sich rechtzeitig vor dem Einordnen und dann nochmals unmittelbar vor dem Abbiegen über andere Verkehrsteilnehmer vergewissern. Biegt ein Fahrradfahrer links in ein Grundstück ein, haftet er bei einem Unfall allein, wenn er gegen die doppelte Rückschaupflicht verstößt. So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf vom 7.12.2021 (A-Z: 1 U 216/20), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
In dem Fall musste der Radfahrer seinen Schaden allein tragen, so das Oberlandesgericht und konnte keine Mitschuld des Autofahrers feststellen.
Der Kläger müsse beim Abbiegen eine Gefährdung anderer ausschließen. Bei einer Kollision mit einem überholenden Fahrzeug spreche der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Abbiegers. Er habe die doppelte Rückschau verletzt und sich zuvor auch nicht bis zur Mitte der Straße eingeordnet. Der Autofahrer hatte bestritten, dass der Radfahrer seinen Richtungswechsel angezeigt hatte. Dies gehe zu Lasten des Klägers. Er hätte beweisen müssen, dass der Beklagte den Unfall verschuldete. Durch diesen Verstoß des Radfahrers trete auch die Betriebsgefahr des Autos zurück.
Information: www.verkehrsrecht.de



