Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
BGB §§ 1361a, 1361b, 1375 Abs. 2 S. 2, 1379 Abs. 1 S. 1, 1567 Getrenntleben zweier Eheleute innerhalb der gemeinsamen ehelichen Wohnung
1. Ein Höchstmaß an räumlicher Trennung innerhalb einer gemeinsamen Wohnung kann auch dann noch angenommen werden, wenn die Eheleute nur vereinzelte gemeinsame Mahlzeiten mit den gemeinsamen Kindern einnehmen.
2.Durch die Trennung muss eine Zäsur in den individuellen ehelichen Lebensverhältnissen feststellbar sein, wonach die ehetypischen Gemeinsamkeiten aufgegeben sind und zwischen den Eheleuten, anders als vor der Trennung, nur noch ganz vereinzelte Gemeinsamkeiten zustande kommen, die nicht mehr über diejenigen einer bloßen Zweckgemeinschaft hinausgehen.
(Leitsätze der DNotI-Redaktion)
OLG Brandenburg, Beschl. v. 10.8.2020 – 13 UF 122/17
Geblitzt: Rohmessdaten müssen herausgegeben werden
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Dortmund/Berlin (DAV). Bei Geschwindigkeitsverstößen haben die Beschuldigten Anspruch, die Rohmessdaten des Messgeräts einzusehen. Wird ihnen dies verweigert, liegt eine Verletzung des fairen Verfahrens vor. Dann kann das Verfahren gegen den Fahrer eingestellt werden. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund vom 15. September 2022 (AZ: 729 OWi-263 Js 1114/22-89/22).
Dem Betroffenen wurde ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen. Der Verteidiger beantragte, die Rohmessdaten und die Bedienungsanleitung des Messgerätes einsehen zu können. Dies wurde ihm von der Verwaltungsbehörde auch im gerichtlichen Verfahren verweigert.
Darin sah das Amtsgericht eine Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens. Auf der anderen Seite hielt das Gericht eine Durchsuchung bei der Verwaltungsbehörde für unverhältnismäßig. Daher stellte es das Verfahren ein. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen musste die Staatskasse übernehmen.
Information: www.verkehrsrecht.de



